Feuer unterm Hintern? Auto-Sitzheizung nicht einfuhrfähig
Feuer unterm Hintern? Auto-Sitzheizung nicht einfuhrfähig
Da bei dem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde es im Beisein eines Zollbeamten durch einen Angestellten eines Logistikunternehmens geöffnet. Der Paketinhalt bestand aus einer Auto-Sitzheizung mit Belüftungs- und Massagefunktion zum Selbsteinbau im Wert von rund 180 Euro.
Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass für die aus Fernost kommende Ware weder eine Gebrauchsanweisung vorhanden war noch die erforderlichen Kennzeichnungen angebracht waren. Außerdem zeigte sich anhand der Produktaufschrift, dass sich die Sitzheizung bis zu einer Temperatur von 105 Grad Celsius erhitzen könnte.
Paket geht zurück
Daraufhin unterrichteten die Weidener Zöllner die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die mitteilte, dass, aufgrund fehlender Unterlagen und Produktmängeln die Sitzheizung nicht einfuhrfähig sei. Der Empfänger des Pakets wurde diesbezüglich unterrichtet, die Sitzheizung wurde ins Herkunftsland zurückgeschickt.
„Mit den Einfuhrkontrollen schützt der Zoll die Bevölkerung vor minderwertigen oder gefährlichen Waren, die zum Teil auch zu gesundheitlichen Schäden führen können“, so die stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Oberregierungsrätin Christina Kiener.


