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Feuerwehrgesetz in Bayern reformiert

Nordoberpfalz. Der Bayerische Landtag hat die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen, die am 16. Juli 2025 in Kraft treten wird. Die Reform erhöht die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf 67 Jahre und führt zahlreiche Verbesserungen wie neue Ausbildungsstrukturen ein.

Nordoberpfalz. Der Bayerische Landtag hat die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen, die am 16. Juli 2025 in Kraft treten wird. Die Reform erhöht die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf 67 Jahre und führt zahlreiche Verbesserungen wie neue Ausbildungsstrukturen ein.
MdL Bernhard Heinisch. Foto: Andreas Gebert

Feuerwehrgesetz in Bayern reformiert

Der Bayerische Landtag hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes wurde verabschiedet. Sie tritt am 16. Juli 2025 in Kraft. Bernhard Heinisch, Sprecher für Rettungsdienste der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, äußerte sich dazu: „Mit dieser Gesetzesänderung haben wir nicht nur zukunftssichere Strukturen geschaffen, um den aktiven Dienst in der Feuerwehr nachhaltig zu gestalten – wir senden auch ein starkes Signal der Wertschätzung an das Ehrenamt und alle Einsatzkräfte, die sich tagtäglich für unsere Sicherheit in Bayern einsetzen.“

Was ändert sich?

Ein markanter Punkt der Gesetzesreform ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf 67 Jahre. Dies soll erfahrenen Feuerwehrleuten ermöglichen, länger im Dienst zu bleiben und Verantwortung zu tragen. “Eine längst überfällige Maßnahme, die es erfahrenen Kräften ermöglicht, weiterhin Verantwortung zu übernehmen.”

Neben der höheren Altersgrenze bringt die Novellierung eine Reihe weiterer Verbesserungen. Die Ausbildung der Feuerwehrleute wird neu strukturiert, um sie effektiver zu gestalten. Ebenso wird die Brandschutzerziehung gestärkt, was dazu beitragen soll, die Bevölkerung besser über Feuerschutz und Präventionsmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus werden Alters- und Ehrenabteilungen jetzt gesetzlich verankert, was den Wert des langjährigen Engagements unterstreicht.

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