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Grenzkontrolle auf Autobahn A6 stoppt unerlaubte Arbeitseinreise bei Waidhaus

Waidhaus. Bundespolizisten stoppten auf der A6 einen Fernbus und hinderten vier Ukrainer an der unerlaubten Einreise zur Arbeitsaufnahme. Die Reisenden hatten ungültige tschechische Visa und überschritten die Aufenthaltsdauer.

Waidhaus. Bundespolizisten stoppten auf der A6 einen Fernbus und hinderten vier Ukrainer an der unerlaubten Einreise zur Arbeitsaufnahme. Die Reisenden hatten ungültige tschechische Visa und überschritten die Aufenthaltsdauer.
Foto: Bundespolizei

Grenzkontrolle auf Autobahn A6 stoppt unerlaubte Arbeitseinreise bei Waidhaus


Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hinderte am Dienstag, 3. Februar, bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 vier ukrainische Staatsangehörige an der unerlaubten Einreise zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland. Einsatzkräfte kontrollierten am Abend einen Fernreisebus auf der Strecke von Prag nach München. Die Kontrolle ergab mehrere Verstöße gegen Einreisebestimmungen.

Kontrolle im Fernbus und Feststellungen

Unter den Passagieren befanden sich zwei Ukrainerinnen im Alter von 19 und 20 Jahren sowie zwei Ukrainer im Alter von 22 und 23 Jahren. Alle vier legten gültige ukrainische Reisepässe vor. Zusätzlich führten sie tschechische Visa mit, die bereits nicht mehr galten. Außerdem zeigten sie Dokumente tschechischer Behörden, mit denen sie in Tschechien auf internationalen Schutz verzichtet hatten. Auf Nachfrage erklärten alle vier, dass sie nach Deutschland einreisen wollten, um hier zu arbeiten, und sie konnten keine entsprechende Berechtigung vorweisen.

Aufenthaltsrecht und Entscheidung an der Grenze

Die Einsatzkräfte stellten fest, dass die vier Personen ihre erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten hatten und sich daher nicht mehr im Schengen-Raum aufhalten durften. Recherchen bei tschechischen Behörden ergaben zugleich, dass die Ukrainer weiterhin über ein Aufenthaltsrecht von bis zu 90 Tagen in Tschechien verfügen. Aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland und des festgestellten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz traf die Bundespolizei die Entscheidung an der Grenze.

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