Grenzkontrolle deckt verbotene Schreckschusspistole auf Autobahn A6 bei Waidhaus

Grenzkontrolle deckt verbotene Schreckschusspistole auf Autobahn A6 bei Waidhaus
Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Mittwoch eine Schreckschusspistole sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Schreckschusspistole ohne Kennzeichnung bei Kontrolle auf der A6
Bundespolizisten kontrollierten am Vormittag einen 38-jährigen Tschechen an der A6 bei Waidhaus. Als die Beamten einen prüfenden Blick in das Fahrzeug des 38-Jährigen warfen, entdeckten sie im Fußraum des Beifahrersitzes eine Gas-Signal-Pistole im Kaliber neun Millimeter. Die Schreckschusswaffe war in einem Rucksack verborgen und nach dem deutschen Waffengesetz verboten. Ein vorgeschriebenes PTB-Prüfzeichen sowie die notwendige „F im Fünfeck“-Kennzeichnung fehlten. Beide Kennzeichnungen sind neben einem Waffenschein nach dem deutschen Waffengesetz zwingend erforderlich.
Magazin mit zehn Patronen gefunden – Ermittlungsverfahren eingeleitet
Im selben Rucksack fanden die Einsatzkräfte zudem ein Magazin mit zehn Patronen. Da der Mann auch keinen Waffenschein vorweisen konnte, leiteten die Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten die Pistole sowie das Magazin sicher.
Der 38-Jährige durfte seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ohne die verbotene Ausrüstung fortsetzen.




