Junger Falke irrtümlich gerettet - Expertenwarnung zu Wildvögeln

Junger Falke irrtümlich gerettet - Expertenwarnung zu Wildvögeln
Junger Falke bei Polizei abgegeben
Am 18. Juli 2025 wurde bei der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg ein junger Falke abgegeben, den ein aufmerksamer Bürger im Stadtgebiet aufgefunden hatte. In der Annahme, dem vermeintlich hilflosen Tier helfen zu müssen, nahm er es an sich und brachte es zur Polizei.
Experte rät zur Zurückhaltung bei Wildvögeln
Nach Rücksprache mit einem fachkundigen Vogelexperten stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Tier um einen sogenannten „flüggen“ Jungvogel handelte – also einen jungen Falken, der bereits das Nest verlassen hat, jedoch weiterhin von seinen Eltern betreut und gefüttert wird.
Solche Jungvögel sitzen oft am Boden, machen erste Flugversuche oder rufen nach ihren Eltern – das ist ein ganz normaler Entwicklungsschritt. Eine Mitnahme oder gar Entnahme aus der Natur sei in diesen Fällen nicht nur unnötig, sondern könne die natürliche Aufzucht durch die Elterntiere stören oder sogar unterbrechen.
Umgang mit Wildtieren
Die Polizei weist daher gemeinsam mit dem Experten eindringlich darauf hin, Wildtiere – insbesondere Jungvögel – nicht vorschnell aus ihrer Umgebung zu entfernen. In Zweifelsfällen sollten zunächst fachkundige Stellen, wie Tierärzte, Wildtierstationen oder erfahrene Falkner, kontaktiert werden, bevor gehandelt wird.
Der junge Falke wurde an seinem Fundort wieder „ausgewildert“ – mit besten Chancen, seine Ausbildung zum erfolgreichen Greifvogel in freier Wildbahn fortzusetzen.


