OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Keine lustigen Kracher, sondern gefährlicher Sprengstoff

Waidhaus. Fahnder der Bundespolizeiinspektion haben am Wochenende 120 Kilogramm erlaubnispflichtige Feuerwerksartikel sichergestellt. Die Beamten fanden die Feuerwerkskörper vor allem an den Grenzübergängen in Waidhaus und Waldsassen.

Keine lustigen Kracher, sondern gefährlicher Sprengstoff

Eine Anzeige und die Kosten für die Beseitigung – das war eine teure Einkaufstour. Foto: Bundespolizei

“La Bomba”, “Salute”, “DUM-BUM” oder “Big Bang” sind den Fahndern der Bundespolizei momentan gängige Begriffe. Der Feuerwerksvorverkauf hat begonnen. Auf grenznahen Märkten in Tschechien werden die in Deutschland erlaubnispflichtigen Böller und Kracher erworben und nach Deutschland eingeführt. Fast täglich kontrollieren die Polizeibeamten Fahrzeuge mit Pyrotechnik im Gepäck.

Spitzenreiter an diesem Wochenende war ein Wagen besetzt mit drei jungen Männern. Die Einkaufsgemeinschaft hatte ganze Feuerwerksbatterien und Knaller mit einem Gesamtgewicht von über 80 Kilogramm im Kofferraum. Viele der in Tschechien gekauften Artikel fallen unter die pyrotechnische Kategorisierung F3 und sind somit in Deutschland erlaubnispflichtig.

Einfuhr illegaler Pyrotechnik

Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten. Je nach Verstoß kann es zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen kommen.

Die Feuerwerkskörper werden in Kategorien unterteilt

F1: Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke (beispielsweise Wunderkerzen) erfasst, welche ab dem Mindestalter von zwölf Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen.

F2: Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren.

F3/F4: Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Die Kosten für die Lagerung und Vernichtung der Feuerwerkskörper werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Zudem stellt die Bundespolizei Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Ausführliche Informationen gibt es hier.

OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden