Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis – zwei Haftbefehle vollstreckt
Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis – zwei Haftbefehle vollstreckt
Ein Mann (37) wurde bereits 2022 in Bayreuth am Steuer seines Wagens erwischt, obwohl ihm seine polnische Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das Amtsgericht Bayreuth verurteilt ihn daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine Justizschulden hat der Schwarzfahrer jedoch nie beglichen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth quittierte die fehlende Zahlungsmoral mit einem Haftbefehl.
Die Beamten der Bundespolizei kontrollierten den Mann nun an der A6 in Waidhaus und vollstreckten das Fahndungsersuchen der Justiz. Mit 1400 Euro weniger im Geldbeutel konnte er seine Reise fortsetzen und somit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Es geht in die Untersuchungshaft
Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein 45-Jähriger letztes Jahr vor dem Amtsgericht Mühldorf am Inn verantworten. Das Gericht sieht den Mann als dringend Tatverdächtigen in einem Körperverletzungsdelikt. Er soll bei einem Streit im Januar 2023 mit einem 3,5 Kilogramm schweren Werkzeug einen Kollegen in Richtung Kopf geschlagen haben. Das Gericht hatte bei dem Beschuldigten dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr gesehen und ordnete deswegen Untersuchungshaft an.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten ihn an der A6 in Waidhaus und nahmen ihn noch vor Ort fest. Er wurde beim Amtsgericht Mühldorf am Inn vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


