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Osterwochenende: Mehrere Verkehrsverstöße in Eschenbach festgestellt

Eschenbach. Am Osterwochenende wurden mehrere Verkehrsverstöße, darunter Trunkenheitsfahrten, festgestellt und präventive Maßnahmen ergriffen. Ein Fahrradfahrer erlitt nach einem Sturz Kopfverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Eschenbach. Am Osterwochenende wurden mehrere Verkehrsverstöße, darunter Trunkenheitsfahrten, festgestellt und präventive Maßnahmen ergriffen. Ein Fahrradfahrer erlitt nach einem Sturz Kopfverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Osterwochenende: Mehrere Verkehrsverstöße in Eschenbach festgestellt

Am Osterwochenende hat die Polizeiinspektion Eschenbach mehrere Verkehrsverstöße festgestellt. Diese reichen von Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bis hin zu Trunkenheit im Verkehr.

Trunkenheitsfahrten und Fahren ohne Führerschein

In Grafenwöhr wurde am 18. April gegen 1 Uhr morgens ein 21-jähriger Autofahrer kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß. “Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (0,5 – 1,09 Promille)”, teilt die Polizei mit. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter wird nun ermittelt.

Noch in derselben Nacht kontrollierte eine Streifenbesatzung in Grafenwöhr ein Auto, das von einer 37-jährigen Frau geführt wurde. Die Polizei stellte fest, dass auch sie alkoholisiert war. Zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel der Frau sichergestellt.

Unfall und falsche Personalien

Am 19. April gegen 19:40 Uhr wurde die Polizei zu einem Fahrradunfall in Eschenbach gerufen. Ein 38-jähriger Fahrradfahrer war gestürzt und hatte sich mehrere Kopfverletzungen zugezogen. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Der Mann trug keinen Helm und muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Am Fahrrad entstand ein Sachschaden von etwa 300 Euro.

Am Abend des 20. April kontrollierten Beamte in Grafenwöhr einen 60-jährigen Autofahrer. Dieser konnte keinen Führerschein vorweisen und gab falsche Personalien an. Nach weiteren Überprüfungen konnte festgestellt werden, dass dem Mann die Fahrerlaubnis bereits wegen eines anderen Verkehrsdeliktes gerichtlich entzogen worden war. Er muss sich nun erneut einem Strafverfahren stellen.

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