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Phantomfracht: LKW-Fahrer in Weiden vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Weiden stand ein gebürtiger ukrainischer Berufskraftfahrer. Er wurde in Polen als Spediteur angeworben. Dass er Teil einer illegalen Aktion wurde, ahnte er erst in Deutschland. Einen Rückzieher wollte er dann nicht mehr machen.

Phantomfracht: LKW-Fahrer in Weiden vor Gericht

LKW-Fahrer
Der Angeklagte ukrainische LKW-Fahrer wurde in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Foto: Martin Stangl

Ein 56-jähriger LKW-Fahrer stand vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Weiden unter Vorsitz von Hans-Jürgen Schnappauf. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten schweren Betrug sowie Urkundenfälschung vor. Im September 2025 soll der Mann versucht haben, bei einem Fahrradhersteller im Landkreis Tirschenreuth 190 hochwertige Fahrräder im Wert von etwa 475.000 Euro mit gefälschten Papieren zu übernehmen. Die Kripo bezeichnet das als sogenannte „Phantomfracht“, was im Transportwesen der Begriff für eine betrügerische Masche, bei der Ware unter falschen Angaben abgeholt werden soll, ist.

Verdacht bei der Warenabholung durch LKW-Fahrer

Der Angeklagte war mit einem Sattelzug mit polnischen Kennzeichen auf das Firmengelände gefahren. Dort legte er Dokumente vor, die ihn zur Übernahme der Ware berechtigen sollten. Nach seinen Angaben war vorgesehen, die Fahrräder nach Spanien zu transportieren. Zwei Mitarbeiter des Unternehmens wurden jedoch misstrauisch. Ihnen fielen Unstimmigkeiten in den Papieren auf. Sie informierten daraufhin die Kriminalpolizei.
Beamte überprüften die Situation noch vor Ort. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl die Frachtdokumente als auch der vorgelegte Führerschein gefälscht waren. Die Übergabe der Fahrräder wurde daraufhin gestoppt. Der geplante Abtransport konnte verhindert werden. Die Polizei stellte mehrere gefälschte Unterlagen sicher, darunter auch gefälschte LKW-Kennzeichen.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Susanne Pamler, erhob den Vorwurf des versuchten schweren Betrugs nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch sowie der mehrfachen Urkundenfälschung. Sie verwies auf den hohen möglichen Schaden, der bei einem Gelingen der Tat entstanden wäre. Dass es nicht dazu kam, sei nur der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter des Unternehmens zu verdanken.

LKW-Fahrer gesteht zu Prozessbeginn

Zu Beginn der Verhandlung beantragte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Carsten Keil (Menden), ein Rechtsgespräch. Nach einer kurzen Unterbrechung teilte das Gericht mit, dass im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren in Betracht komme. Andernfalls sei eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig, die zu einer höheren Strafe führen könne.

Der Verteidiger gab daraufhin eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Der 56-jährige Kraftfahrer sei nicht vorbestraft und habe über Jahre hinweg als Berufskraftfahrer gearbeitet. Er sei in Polen auf einem Parkplatz angesprochen worden, ob er einen Transportauftrag übernehmen wolle. Aufgrund der geringen Verdienstmöglichkeiten habe er sich entschieden, diesen Auftrag anzunehmen.

Während der Fahrt nach Deutschland sei der Angeklagte mehrfach umgeleitet worden. Nach Darstellung der Verteidigung seien ihm im Verlauf Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auftrags gekommen. Dennoch habe er die Fahrt fortgesetzt, da bereits hohe Kosten entstanden waren. Zudem habe er sich durch die Auftraggeber unter Druck gesetzt gefühlt.
Im weiteren Verlauf habe ein Kontaktmann ihm gefälschte Kennzeichen übergeben und ihn angewiesen, diese zu montieren. Kurz vor der geplanten Verladung habe er außerdem die gefälschten Frachtpapiere erhalten. Für die Durchführung des Transports seien ihm 4.000 Euro in Aussicht gestellt worden.

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Ermittlungen der Kriminalpolizei Weiden

Ein Kriminalhauptkommissar schilderte als Zeuge die Ermittlungen. Er bestätigte, dass die Mitarbeiter des Unternehmens richtig reagiert hätten. Neben den gefälschten Frachtdokumenten sei auch ein gefälschter Führerschein sichergestellt worden. Der Zeuge sprach von einem Phänomen, das als „Phantomspedition“ bezeichnet wird.
Dabei würden Unternehmen gegründet, die zunächst regulär im Transportgewerbe tätig seien. Nach einer gewissen Zeit würden diese Strukturen genutzt, um betrügerische Transporte durchzuführen. Die Firmen seien im Handelsregister eingetragen und daher für Auftraggeber zunächst nicht als betrügerisch zu erkennen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolge die eigentliche Straftat.
Nach Angaben des Zeugen werde Diebesgut in vergleichbaren Fällen häufig ins Ausland verbracht und dort weiterverkauft. Hinweise auf mögliche Hintermänner konnten im vorliegenden Verfahren nicht ermittelt werden. 

Geständnis und Plädoyers

Das Gericht wertete die Erklärung des angeklagten LKW-Fahrers als Geständnis. Aufgrund dessen wurde auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet. Lediglich der Kriminalbeamte wurde gehört.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer am Vorwurf des versuchten schweren Betrugs sowie der Urkundenfälschung fest. Den Vorwurf des bandenmäßigen Diebstahls ließ sie fallen.  
Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dabei berücksichtigte sie das Geständnis des Angeklagten sowie die bereits verbüßte Untersuchungshaft von sieben Monaten. Gleichzeitig betonte sie die Höhe des möglichen Schadens und die Bedeutung der Urkundenfälschung.

Der Verteidiger beantragte eine geringere Strafe. Er verwies auf die fehlenden Vorstrafen seines Mandanten, dessen berufliche Situation sowie die abgelegte Einlassung. Zudem machte er gesundheitliche Probleme geltend. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren und sechs Monaten.

Urteil des Gerichts

Der LKW-Fahrer äußerte in seinem letzten Wort, dass er seine Tat bereue. Er bat das Gericht um ein mildes Urteil.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. In der Begründung stellte der Vorsitzende Richter auf den möglichen hohen Schaden ab. Gleichzeitig berücksichtigte er das Geständnis sowie die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten. Die Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet.