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Taube gerettet und Radfahrerin nach Unfall in Schwandorf im Krankenhaus

Schwandorf. Polizei nahm eine verletzte Taube in Gewahrsam, bis der Eigentümer sie abholte. Bei einem Unfall am Oder-Kreisel wurde eine 38-jährige Radfahrerin mit einer Platzwunde ins Krankenhaus eingeliefert.

Schwandorf. Polizei nahm eine verletzte Taube in Gewahrsam, bis der Eigentümer sie abholte. Bei einem Unfall am Oder-Kreisel wurde eine 38-jährige Radfahrerin mit einer Platzwunde ins Krankenhaus eingeliefert.
Foto: PI Schwandorf

Taube gerettet und Radfahrerin nach Unfall in Schwandorf im Krankenhaus

Eine 38-jährige Frau aus Grafenwöhr überquerte am Montag gegen 14.15 Uhr mit ihrem Fahrrad die Fußgängerfurth am sogenannten Oder-Kreisel auf der Staatsstraße 2145. Dabei kollidierte sie mit dem Auto einer 72-jährigen Fahrerin aus Wackersdorf. Der Rettungsdienst brachte die Radfahrerin mit einer Platzwunde am Kopf in ein Krankenhaus. Die Schadenshöhe beziffert die Polizei mit etwa 50 Euro.

Kontrollen an Badeseen und Naturschutzverstöße

Eine 55-jährige Schwandorferin meldete am Montag gegen 21.30 Uhr eine verletzte Taube in ihrem Garten. Die Einsatzkräfte fanden am Bein des Vogels einen Ring mit der Telefonnummer des Eigentümers und informierten den Taubenzüchter. Da der 53-jährige Besitzer aus dem Landkreis Straubing-Bogen den Vogel erst am nächsten Morgen abholen konnte, unterbanden die Beamten den Weiterflug der Taube. Weil eine Aufnahme in eine Tierschutzeinrichtung nicht möglich war, nahmen die Einsatzkräfte die Taube in Gewahrsam und ließen sie in den Räumen der Inspektion unter polizeilicher Aufsicht erholen, bis der Besitzer sie abholte. Am Pfingstwochenende zogen die Badeseen zahlreiche Besucher an und die Beamten führten Streifen sowie Fahrradstreifen durch. Insgesamt sprachen sie etwa 70 Verwarnungen aus, überwiegend wegen des Abstellens von Fahrzeugen in Flächen der freien Natur, was das Naturschutzgesetz verbietet. Bei einer gemeinsamen Kontrolle am Pfingstmontag entdeckten Vertreter der unteren Naturschutzbehörde und der bayerischen Naturschutzwacht auf einer Landzunge im Bereich des Brückelsees von Badegästen errichtete Sichtschutze sowie Bodenabtragungen. Die zuständige Behörde veranlasst den Rückbau dieser Eingriffe, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und die Veränderungen ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers erfolgten. Die Beamten stellten außerdem Missachtungen des Rauchverbots im Wald fest, nachdem ein 43-jähriger Mann mit Wohnsitz in Bodenwöhr mitten im trockenen Reisig geraucht hatte. Den 43-jährigen Bulgaren erwartet nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Waldgesetz und nach der Verordnung zur Verhütung von Bränden. Am Steinberger See bemerkten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße gegen die Seeordnung, weil Badegäste gebührenpflichtige Parkplätze vermieden und ihre Fahrzeuge auf Grünflächen abstellten. In diesen Fällen leiten die Behörden Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Gemeinde Steinberg am See weiter.

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