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OTH Amberg-Weiden
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Entlastungszeugen bei Testamentfälscher-Prozess: Zweifel an Jugendfreunden

Weiden. Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Testamentsfälscher am Landgericht Weiden haben zwei Jugendfreunde des Angeklagten ausgesagt – und damit neue Zweifel geweckt. Vorsitzender Richter Markus Fillinger stellte die Glaubwürdigkeit der Aussagen offen infrage.

Weiden. Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Testamentsfälscher am Landgericht Weiden haben zwei Jugendfreunde des Angeklagten ausgesagt – und damit neue Zweifel geweckt. Vorsitzender Richter Markus Fillinger stellte die Glaubwürdigkeit der Aussagen offen infrage.
Vierter Prozesstag gegen einen mutmaßlichen Testamentfälscher. Links der neue Wahlverteidiger Adam Zurawel, rechts Pflichtverteidiger Dominic Kriegel, der vergeblich um eine Entpflichtung gebeten hat. Foto: Christine Ascherl

Entlastungszeugen bei Testamentfälscher-Prozess: Zweifel an Jugendfreunden

Vierter Verhandlungstag gegen einen mutmaßlichen Testamentsfälscher (61). Die Strafkammer vernimmt zwei Entlastungszeugen. Am Ende hat Vorsitzender Richter Markus Fillinger „erhebliche Zweifel, was Sie da erzählen“. Seit April steht ein Rheinländer (61) vor dem Landgericht Weiden. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich 2020 mit dem Vermögen seiner verstorbenen Lebensgefährtin (51) aus dem Landkreis Neustadt/WN bereichern wollte.

Am Freitag werden Zeugen der Verteidigung gehört. Der 61-Jährige lässt sich neuerdings von Wahlverteidiger Adam Zurawel aus Nürnberg vertreten. Aufgefahren werden zwei Jugendfreunde des Angeklagten. Ein 61-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen ist mit dem Angeklagten seit dem zehnten Lebensjahr befreundet. Er wusste von der neuen, vermögenden Partnerin in der Oberpfalz. Er lernte die Anwältin bei einem Besuch in Nordrhein-Westfalen auch kennen. „Wir haben einen schönen Abend verbracht. Sie haben viel von ihren Reisen erzählt.“

Jugendfreunde schreiben an Nachlassgericht

Der zweite Entlastungszeuge ist ebenfalls Jahrgang 1964. Auch er kennt den angeklagten Landschaftsarchitekten seit Jahrzehnten. Der Zeuge betreibt eine Weidehaltung in der Heide bei Köln. Gemeinsam mit dem Angeklagten hat der Biologe zum Thema Flora in der Heide publiziert. Auch er hat die neue Lebensgefährtin bei einem Besuch kennengelernt. Spontan stand das Paar bei ihm auf dem Hof, im Matsch. Er wollte eigentlich an die Arbeit zurück, man unterhielt sich zwischen Tür und Angel.

Beide Jugendfreunde haben bemerkenswerte Briefe an das Amtsgericht Weiden geschrieben. Wie bekannt zweifelten die Mitarbeiter des Nachlassgerichts das vorgelegte Testament der Frau aus dem Landkreis/WN an. Sie hatte 2020 Suizid begangen. Wenige Tage danach „fand“ der Angeklagte das handschriftliche Testament, noch später tauchte ein Abschiedsbrief auf. Kerninhalt beider Schriftstücke: Er ist Erbe. Die alleinstehende Anwältin – einziges Kind ihrer Eltern – hinterließ ein Millionenerbe: rund 2,5 Millionen Euro an Vermögen plus Immobilien und Grund.

Auf etliche Zeugen eingewirkt

Die Jugendfreunde schrieben dem Nachlassgericht, dass ihnen die Verstorbene von dem Testament zugunsten des Angeklagten berichtet habe. Das Ganze wird mit allerlei Details ausgeschmückt (die an die Einlassung des Angeklagten vom ersten Verhandlungstag erinnern). Demnach habe die Frau das Testament in aller Früh im Bett geschrieben. Man wollte nach Norwegen verreisen. Beweggrund für das Testament war ihre Flugangst. Sie war übermüdet, unkonzentriert und unter Zeitdruck. Deshalb habe sie in krakeliger Schrift geschrieben.

Nicht nur Richter Filinger hat Zweifel: „Da treffen sich zwei wildfremde Menschen zwischen Tür und Angel – und sprechen über ihr Testament?“ Genährt werden die Zweifel von der Tatsache, dass der Angeklagte vor dem Prozessbeginn auch auf andere Zeugen eingewirkt hat. Er hat etliche Briefe an Prozessbeteiligte verschickt: Verwandte, Ärzte, Krankenschwestern. Das war letztlich am ersten Verhandlungstag der Auslöser für die Untersuchungshaft. Seither wird der 61-Jährige aus der JVA zu den Verhandlungen gebracht.

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Gericht „grillt“ Zeugen eine Stunde

Die Strafkammer mit den Berufsrichtern Fillinger und Vera Höcht fühlt den beiden Zeugen auf den Zahn. Die Schilderungen sind detailreich. So habe die Angeklagte sinngemäß gesagt: Geld zu besitzen sei ja gut und schön. Aber wichtig sei ihr, dass ihr Partner im Fall ihres Todes seine Arbeit für den Naturschutz weiterführen könne. Sie denke da an eine Stiftung. Es sei ihr auch wichtig, dass ihr Haus mit dem naturnahen Garten und den Tieren in ihrem Sinne weiterbestünden.

Der Landwirt mit den Weiderindern verliert angesichts bohrender Nachfragen die Geduld: Der Besuch des Paares liege immerhin sieben Jahre zurück. Seine Briefe an das Nachlassgericht, um die ihn der Angeklagte gebeten habe, seien auch schon drei Jahre her. „Ich habe mich wieder anderen Dingen zugewandt. Sachen, die mich nicht zentral interessieren, lösche ich wieder.“

Schon um zeitweise Betreuung gab es Tauziehen

Weiterer Zeuge am Freitag ist der damalige Betreuungsrichter am Amtsgericht Weiden. Er berichtet, dass die Anwältin zeitweise in der Psychiatrie behandelt werden musste. Der Arzt regte eine Betreuung an, zweifelte aber am Verhältnis zum Lebenspartner. Daraufhin wurde ein Berufsbetreuerin eingesetzt. Der Angeklagte versuchte danach, über eine von ihr unterzeichnete Vorsorgevollmacht die Betreuung übertragen zu bekommen. Die Betroffene selbst äußerte sich bei Anhörungen nicht eindeutig. In einem Gespräch mit dem Psychiater bezeichnete sie die Beziehung zum Angeklagten als „eine Art Partnerschaft“.

Der Prozess wird am Dienstag, 26. Mai, 9 Uhr, mit weiteren Zeugen fortgesetzt.