Toxische Liebesbeziehung endet mit gefährlicher Körperverletzung und Haftstrafe
Toxische Liebesbeziehung endet mit gefährlicher Körperverletzung und Haftstrafe
Gefährliche Körperverletzung war der Hauptvorwurf, den Staatsanwältin Sofie Huber einem Syrer (28) in ihrer Anklageschrift vorwarf. So soll der junge Mann seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser bei einem Streit am Arm verletzt haben.
Das Schöffengericht wurde mit einer toxischen Liebesbeziehung konfrontiert, die schon einmal die Justiz beschäftigt hat.
Verhängnisvolle Begegnung in der Tankstelle
Die Beziehung zwischen einer Weidenerin (36) und ihrem Freund galt nach mehrmaligen aktenkundigen Auseinandersetzungen als beendet. Zumindest hatte der Mann die gemeinsame Wohnung im Süden Weidens verlassen. Im April 2024 sorgte dann ein unverhofftes Wiedersehen für erhebliche Aufregung.
Die Ex-Freundin besorgte sich damals in der Begleitung eines anderen Mannes an einer Tankstelle Getränke. Zufällig traf sie dort ihren ehemaligen Partner, der sich wenig erfreut über die neue Begleitung der Frau zeigte, was er ihr sehr deutlich mitteilte.
Als die beiden nach etwa einer halben Stunde in der Wohnung der Frau ankamen, war der ehemalige Partner, der sich dort unbefugt Zutritt verschafft hatte, bereits anwesend. Es folgte eine lautstarke Auseinandersetzung. Im Laufe eines Handgemenges zückte dieser ein Küchenmesser und verletzte seine frühere Lebensgefährtin mit einem etwa sechs Zentimeter langen Schnitt am Unterarm.
Schlagring sichergestellt
Nachdem die Geschädigte die Polizei informiert hatte, rückte diese mit vier Beamten an. Der mutmaßliche Täter hatte jedoch zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei die Wohnung bereits verlassen. Bei einer späteren Durchsuchung seiner neuen Wohnung stellten die Polizisten einen Schlagring sicher, der als unerlaubte Waffe gilt: Sowohl der Besitz als auch der Gebrauch von einem Schlagring sind in Deutschland verboten.
Neben dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und einem Vergehen gegen das Waffengesetz listete Staatsanwältin Huber noch Sachbeschädigung und Diebstahl in der Anklage auf.
Chatverläufe offenbaren toxische Beziehung
Im Laufe der Beweisaufnahme kamen zunächst die von der Polizei gesicherten Chatverläufe der sichergestellten Handys auf den Tisch. Diese offenbarten eine für Außenstehende wenig nachvollziehbare Beziehung, die gleichzeitig auf Zu- und Abneigung hinwiesen.
Die in den Zeugenstand gerufene Geschädigte beteuerte immer wieder ihr Bestreben, den Ex-Partner nicht belasten zu wollen. Zudem verwies sie auf Gedächtnislücken – teilweise wegen übermäßigen Alkoholgenuss – bezüglich des Vorwurfs der Körperverletzung in der Tatnacht und den darauf folgenden Wochen.
Für Verteidigung und Gericht war es nicht nachvollziehbar, dass die Frau nachweisbar weiterhin intensiven Kontakt zum Ex-Partner per Telefon hielt.
Paar galt als polizeibekannt
Um Licht ins Dunkel zu bringen, vernahm das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf den damals beteiligten neuen Bekannten der geschädigten Frau. Dieser bestätigte die zuvor gemachten Aussagen im Wesentlichen. Er bejahte die Körperverletzung, obwohl er die Ausführung einer Stichbewegung selbst nicht gesehen hatte.
Die im Anschluss als Zeugin aufgerufene Polizeibeamtin erklärte auf Nachfrage des Gerichts, dass die ehemaligen Partner wegen mehrerer Auseinandersetzungen als polizeibekannt galten. Mindestens drei Vorfälle waren aktenkundig.
Wegen Körperverletzung unter Bewährung
Die Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister förderte zu Tage, dass der Angeklagte bereits vor etwa einem Jahr vor Gericht stand. Damals wurde gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verhandelt. Zufälligerweise war die von ihm nun verletzte Frau und deren Mutter an der Sache beteiligt. Damals wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verhängt.
Staatsanwältin plädiert für saftige Freiheitsstrafe
In ihrem Plädoyer sah Staatsanwältin Sofie Huber alle Anklagepunkte und insbesondere die gefährliche Körperverletzung bestätigt. Sie forderte aus allen vorgeworfenen Vergehen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten zu bilden.
Strafverteidiger Rouven Colbatz sah die Sachlage naturgemäß anders und hielt ein leidenschaftliches Plädoyer für den Angeklagten. Speziell das sogenannte Nachtatverhalten riefen bei ihm allergrößte Zweifel hervor: “Welcher normale Mensch ruft nach einem angeblichen Messerangriff in der Folgezeit bis zu achtmal am Tag und in der Nacht den mutmaßlichen Täter an?”
Zudem monierte er, dass die Erkenntnisse der DNA an der Tatwaffe keineswegs eindeutig zuzuordnen wären. Mit dem Besitz des verbotenen Schlagrings und der damit verbundenen Strafwürdigkeit zeigte sich der Strafverteidiger einverstanden. Insgesamt forderte er Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, aber eine Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Gericht verhängt Freiheitsstrafe
Besonders das Nachtatverhalten bereitete dem Gericht ebenfalls starke Bauchschmerzen. “Das ist für das Gericht nicht nachvollziehbar”, so Vorsitzender Richter Hans-Jürgen Schnappauf. Andererseits sah das Gericht aufgrund der erdrückenden Beweise den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erhärtet an.
Direkt an den Angeklagten gewandt ersparte er diesem nicht den Vorwurf, ein Bewährungsversager zu sein: “Gerade wegen der Rückfallgeschwindigkeit, können wir – bei aller Würdigung Ihrer positiven Integrationsbestrebungen – nicht anders als eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verhängen. Dieses Mal jedoch ohne Bewährung.”
Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.




