Unfall an Presse – Gewerbeaufsichtsamt legt Maschine still
Unfall an Presse – Gewerbeaufsichtsamt legt Maschine still
Die Untersuchung zeigte, dass der Arbeiter mit Biegearbeiten an der Presse beschäftigt wurde – obwohl seit längerer Zeit Sicherheitsmängel an der Steuerung der Maschine bekannt waren. Eine sichere Bedienung konnte wegen eines Defekts nicht mehr gewährleistet werden. Der Beschäftigte war gezwungen, mit den Fingern nah an die Gefahrenstelle heranzugehen. Dabei wurde er von der Maschine erfasst und das obere Glied des Mittelfingers abgetrennt.
Der Vorfall geht an die Staatsanwaltschaft
Die Kontrolleure handelten umgehend: Die Anlage wurde sofort kostenpflichtig stillgelegt. Der Arbeitsunfall beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft: Aufgrund des Verdachts auf einen vorsätzlichen Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften wurde der Vorgang vom Gewerbeaufsichtsamt an die zuständige Strafverfolgungsbehörde in Weiden zur weiteren Verfolgung abgeben.


