OTH Amberg-Weiden
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Vater und Sohn mit illegaler Pyrotechnik in Waldsassen ertappt

Waldsassen. Am 9. November stoppte die Bundespolizei einen 15-jährigen Radfahrer und seinen Vater mit erlaubnispflichtiger Pyrotechnik. Die Beamten stellten 14 Artikel der Kategorien F3 und F4 sicher und leiteten Verfahren ein.

Waldsassen. Am 9. November stoppte die Bundespolizei einen 15-jährigen Radfahrer und seinen Vater mit erlaubnispflichtiger Pyrotechnik. Die Beamten stellten 14 Artikel der Kategorien F3 und F4 sicher und leiteten Verfahren ein.
Foto: Bundespolizei

Vater und Sohn mit illegaler Pyrotechnik in Waldsassen ertappt


Am Sonntagnachmittag, kontrolliert die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen in Waldsassen einen 15-jährigen Jugendlichen und seinen Vater und ertappt beide beim Schmuggel erlaubnispflichtiger Pyrotechnik. Die Einsatzkräfte leiten wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein Ermittlungsverfahren ein. Die Kontrolle richtet sich gegen Einreisende aus Tschechien und führt zu weiteren Maßnahmen.

Kontrolle auf grenzüberschreitendem Weg

Der Jugendliche fährt mit dem Fahrrad auf einem grenzüberschreitenden Wanderweg aus Tschechien ein, als die Bundespolizei ihn anhält. Zunächst verneint er auf Nachfrage, verbotene Gegenstände mitzuführen. Die Beamten durchsuchen im Anschluss seine mitgeführten Sachen und finden insgesamt 14 pyrotechnische Artikel der Kategorien F3 und F4 mit einer Nettoexplosivstoffmasse von rund 1,7 Kilogramm sowie einem Gesamtgewicht von sechs Kilogramm.

Herkunft der Feuerwerkskörper und Abholplan

Der Jugendliche gibt an, die Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft und nach Deutschland eingeführt zu haben. Eine erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis kann er nicht vorweisen. Zudem erklärt er, dass sein Vater ihn an einem nahegelegenen Grenzübergang mit dem Auto abholen sollte, um gemeinsam mit dem Fahrrad und den Feuerwerkskörpern im Kofferraum nach Neckarsulm zurückzufahren.

Folgen des Schmuggels

Die Beamten stellen die pyrotechnischen Gegenstände sicher und leiten gegen Vater und Sohn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Zuständige Kräfte dokumentieren den Vorfall in Waldsassen und führen die weiteren Schritte im Rahmen der Grenzkontrollen fort. Die Bundespolizei ordnet den Fund den Kategorien F3 und F4 zu und bewertet die Einfuhr ohne Erlaubnis als relevant für das Sprengstoffrecht.

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