Von Schuhdieben, betrunkenen Radlern und rasenden Rollerfahrern
Von Schuhdieben, betrunkenen Radlern und rasenden Rollerfahrern
Ein 16 Jahre alter Jugendlicher aus Weiden wurde am Samstag um 22.37 Uhr bei einer
Geschwindigkeitskontrolle in der Neustädter Straße auf seinem Zweirad mit 57 km/h
„geblitzt“. Das wäre an sich auch innerorts allzu große Sache, wenn der junge Mann nicht mit einem Roller unterwegs gewesen wäre, dessen zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich 25 km/h beträgt.
Die Geschwindigkeit in Verbindung mit der Tatsache, dass der Fahrer für ein solch aufgemotztes Gerät nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß, hatte eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge. Zudem reicht für den Roller kein Versicherungskennzeichen mehr, er müsste normal angemeldet werden. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und ein technisches Gutachten zu den technischen Veränderungen in Auftrag gegeben.
Elf Paar Schuhe geklaut
Am Samstagnachmittag stellte eine Bewohnerin der Moltkestraße in Weiden fest, dass offenbar in ihren Keller eingebrochen worden war. Ein bislang Unbekannter hatte wohl
die Tür zum Keller aus den Angeln gehoben und laut der Geschädigten elf Paar Schuhe im Gesamtwert von circa 800 Euro mitgehen lassen.
Der Weidenerin war bereits am Donnerstag aufgefallen, dass die Tür nicht richtig eingehängt war, hatte dem Ganzen aber keine besondere Bedeutung beigemessen. Erst am
Samstag stellte sie das Fehlen der Schuhe fest. Laut Aussage der Frau lag die Tat wohl im Zeitraum zwischen dem 27. September und dem 2. November. Einen Hinweis auf den Täter konnte sie nicht nennen.
Radfahrer mit 2,06 Promille
Am Sonntag gegen 1.45 Uhr fiel einer Streife der Polizeiinspektion Weiden ein Radfahrer
in der Braunmühlstraße auf. Der 34-Jährige aus Weiden fuhr dort in der Einbahnstraße entgegen die Fahrtrichtung und hatte zudem kein Licht an seinem Rad. Bei der folgenden Kontrolle schlug den Beamten deutlicher Alkoholgeruch entgegen. Ein Alkomatentest ergab einen Wert von 2,06 Promille, womit der Mann selbst den für Radler erlaubten, höheren Grenzwert deutlich überschritt.
Der Fahrer musste sein Rad der Polizei überlassen, die es vorläufig sicherstellte. Es folgte eine Blutentnahme und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.




