Warnung an Hundehalter nach Rehwildverfolgung bei Stulln

Warnung an Hundehalter nach Rehwildverfolgung bei Stulln
Bei Stulln/Brendsorf hat ein freilaufender Hund kürzlich ein Reh verfolgt. Die Polizeiinspektion Nabburg informiert am 12. Januar 2026 über den Vorfall und richtet sich mit einem Hinweis an Hundehalter in der Region. Die Mitteilung beschreibt das Geschehen im Gemeindebereich Stulln und benennt rechtliche Aspekte, die Halter beachten sollen.
Polizei appelliert an Hundehalter
Die Polizei fordert Hundehalter zu umsichtigem Verhalten auf. Sie erklärt: „möchte die Polizei sämtliche Hundehalter daraufhin hinweisen, dafür Sorge zu tragen, dass deren Hunde Wildtieren nicht nachstellen können.“ Verantwortliche Begleitung und Sicherung der Tiere soll verhindern, dass Hunde Rehwild oder andere Wildtiere verfolgen.
Zu den rechtlichen Hinweisen nennt die Mitteilung auch mögliche Folgen. Dazu heißt es: „Neben den jagd- und tierschutzrechtlichen Aspekten, kann das Nachstellen eines Wildes durch den Hund sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen für den Hundehalter zur Folge haben.“ Die Polizei verweist damit auf mögliche straf- und zivilrechtliche Verantwortung von Haltern.
Weitere Details zum betroffenen Tier oder zum Hundehalter führt die Mitteilung nicht aus. Die Polizeiinspektion Nabburg konzentriert sich auf den aktuellen Anlass und unterstreicht mit dem Hinweis die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Hunden. Das Anliegen richtet sich an Hundehalter im Raum Stulln und in der Nordoberpfalz.


