Genusspunkte
Genusspunkte

Nach der Zwangsversteigerung: 54-Jähriger wollte Haus in die Luft jagen

Weiden. Ein Frührentner (54) aus dem Landkreis Tirschenreuth soll versucht haben, sein früheres Haus zu sprengen. Nach der Versteigerung sollte es auch kein anderer besitzen. Verhandelt wird vor der Strafkammer des Landgerichts Weiden.

Weiden. Ein Frührentner (54) aus dem Landkreis Tirschenreuth soll versucht haben, sein früheres Haus zu sprengen. Nach der Versteigerung sollte es auch kein anderer besitzen. Verhandelt wird vor der Strafkammer des Landgerichts Weiden.
Einem 54-jährigen Frührentner aus dem Landkreis Tirschenreuth wird der Versuch vorgeworfen, sein früheres Haus in die Luft zu sprengen. Foto: Christine Ascherl

Nach der Zwangsversteigerung: 54-Jähriger wollte Haus in die Luft jagen

Staatsanwalt Johannes Klinger erinnert in seiner Anklage an die Vorgeschichte: Demnach bewohnte der geschiedene 54-Jährige bis zur Zwangsversteigerung im Oktober 2024 das Einfamilienhaus. Mehrfach habe er gegenüber Verwandten und Unbeteiligten angekündigt, „dass er das mühsam erbaute Haus lieber anzünden würde, als dass es ein anderer besitzen solle“.

Im März 2025 soll er zur Tat geschritten sein. Laut Anklage brach er in den Keller ein. Er soll die Gasleitung angebohrt haben, zudem schlug er mit einem Vorschlaghammer auf die Gasleitung, dass sie brach. Es kam zum Gasaustritt. Der Staatsanwalt: „Er beabsichtigte, eine Explosion herbeizuführen.“ Der Versuch, das Gas mit dem Bunsenbrenner anzuzünden, scheiterte. Durch das Einschlagen des Glaseinsatzes der Kellertür war zu viel Frischluft im Raum – es kam zu keiner Explosion.

„Bevor ich da rausgehe, jage ich es in die Luft“

Der Beschuldigte mache vor Gericht keine Angaben, wie sein Verteidiger Rouven Colbatz mitteilt. Erster Zeuge ist ein Biochemiker (54) aus dem Ort im Landkreis Tirschenreuth, der das Haus 2024 ersteigert hatte. Er sei schon vor der Zwangsversteigerung gewarnt worden, das Einfamilienhaus zu kaufen. „Nachbarn sagten, ihnen wäre das zu gefährlich.“ Auch auf seine Mutter seien alle möglichen Leute zugekommen, die von Drohungen des Besitzers berichteten: „Bevor ich da rausgehe, jage ich es in die Luft.“

Auch gegenüber ihm habe der Gleichaltrige bei einem der amtlichen Termine gesagt: „Er hat dieses Haus mit seinen Händen gebaut, um bis zum Ende drinzubleiben.“ In WhatsApp-Statusmeldungen bezeichnete sich der Beschuldigte als „Feuerreiter“, der nicht länger das „Schaf“ sein wolle. An allem sei immer die „böse Ex-Frau“ schuld gewesen, so der Eindruck des Zeugen.

Neubesitzer entdeckte

Tatsächlich gab es nach der Versteigerung Probleme mit der Übergabe. Der Biochemiker bot dem Vorbesitzer schließlich Geld an, woraufhin der 54-Jährige tatsächlich auszog. Letzten Kontakt hatte man im Januar 2025. Im März 2025 – zur Tatzeit – war das Haus unbewohnt. Der neue Besitzer kam aber alle zwei Tage in das Gebäude, weil es im Keller ein Feuchtigkeitsproblem gab. Als er am Faschingsdienstag die Trocknungsgeräte leeren wollte, entdeckte er das „Chaos“. Die zerschlagene Kellertür, die abgerissene Verkleidung. Die Gasleitung war abgeknickt. Es roch nach Gas. Der Biochemiker setzte einen Notruf ab, weil ihm die Situation gefährlich erschien.

Richterin Vera Höcht fragt nach seinem Verhältnis zum Beschuldigten. Persönlich habe man keinen Kontakt gehabt, so der Biochemiker. Man sei der gleiche Jahrgang, im gleichen Ort aufgewachsen. Der Bekannte fiel immer wieder bei örtlichen Feiern auf: „Meistens stark angetrunken und dann gern ausführlich die Welt erklärend.“

Zoigltermine
Zoigltermine

Sohn: Massives Alkoholproblem

Der Sohn (35) des Beschuldigten erzählt vor Gericht vom Hausbau 2002. Der Vater habe viel Eigenleistung erbracht. Zunächst sei das Familienleben ganz normal gewesen, bis der Vater Rückenprobleme bekam. Dies führte zu Krankmeldungen, starken Medikamenten und auch dazu, dass er „zur Flasche griff“. Als dem Vater schließlich gekündigt wurde, sei das Alkoholproblem massiv geworden. Aus Bier wurde Schnaps. Betrunken habe man mit ihm „nicht mehr normal reden können“: „Er war dann in seiner eigenen Welt.“ Mehrere stationäre Entzugsversuche führten nicht zum Erfolg. 2021 habe die Mutter den Vater schließlich verlassen. 

In Chats mit dem Sohn drohte der Beschuldigte an, das Haus zerstören zu wollen. Der Chat wörtlich: „Habe immer gesagt, werde in unserem Haus sterben. Unser Haus wird keinem anderen gehören.“ Auch die Mutter dürfe sich nicht trennen: Diese Ehe könne nur Gott scheiden, nicht das Gericht. Die Nachrichten wurden immer kruder, Schauspielerin Emma Watson kam darin vor, auch Halle Berry. Zitat: „Emma Watson wird immer offener. Scarlett Johanssen fängt das Flirten an.“

Er sehe bei seinem Vater zwei Persönlichkeiten, sagt der Sohn: ganz normal – und dann wieder „weird“ (seltsam).

Yvonne Catterfeld um Hilfe gebeten

Auch die Schwester des Beschuldigten berichtet von einem erheblichen Alkoholproblem des Bruder, mit dem sie früher eigentlich recht gut ausgekommen sei. Die Pfarrsekretärin (53) schildert vor Gericht, wie es mit dem Bruder abwärts ging. Ein „Höhepunkt“ war die Beerdigung der Mutter 2023: Der Bruder benahm sich sturzbetrunken völlig daneben. „Das war wirklich schlimm.“ Der Kontakt sei danach fast komplett abgerissen.

Seit der mutmaßlichen Tat stehen sie wieder in Verbindung: In Briefen aus der Psychiatrie bittet der Bruder, einer Reihe von Prominenten seine Situation zu erklären, darunter immer wieder Yvonne Catterfeld, aber auch Taylor Swift. Wie Staatsanwalt Klinger informierte, gingen fast wortgleiche Briefe auch ans Gericht in Weiden.

Auch Strafurteil möglich

Der Vorwurf im Sicherungsverfahren lautet auf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“. Aktuell befindet sich der 54-Jährige in der Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung beantragt. Ein erster Gutachter hatte eine organische Persönlichkeitsstörung attestiert, aufgrund derer er das Unrecht seiner Taten möglicherweise nicht einsehen konnte. Damit wäre er ein Fall für die forensische Psychiatrie. Ob es wirklich in diese Richtung geht, ist fraglich: Ein zweiter Sachverständiger, Prof. Wolfgang Sperling (Forensik Erlangen), geht offenbar nicht von Schuldunfähigkeit aus.

Vorsitzender Richter Peter Werner wies daher daraufhin, dass auch ein Strafurteil oder Paragraf 64 (Entziehungsanstalt) in Frage kommen. Entscheidend wird das mündliche Gutachten von Prof. Sperling, das am Dienstag erstattet werden soll.