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Zoll findet 24 Verdachtsfälle Friseur- und Kosmetikbranche

Regensburg. Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat das Hauptzollamt Regensburg am 26. September 2026 Friseur- und Kosmetikbetriebe kontrolliert. Es gab 18 Kontrollen, 103 Befragte und 24 Verdachtsfälle.

Regensburg. Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat das Hauptzollamt Regensburg am 26. September 2026 Friseur- und Kosmetikbetriebe kontrolliert. Es gab 18 Kontrollen, 103 Befragte und 24 Verdachtsfälle.
Symbolbild: Pixabay

Zoll findet 24 Verdachtsfälle Friseur- und Kosmetikbranche

Am Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Kontrollen im Friseur- und Kosmetikgewerbe durch. Im Fokus standen insbesondere Friseurbetriebe, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios.

Bundesweite Aktion im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Regensburg, Weiden und Hof im Einsatz. Dabei wurden 18 Betriebe kontrolliert und 103 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bundesweit waren insgesamt rund 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz.

Prüfschwerpunkte: Mindestlohn und Sozialversicherung

Die Einsatzkräfte überprüften insbesondere, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird, Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. Darüber hinaus achteten die Bediensteten auf einen möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie auf die rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Prüfungen führten zu 24 ersten Verdachtsfällen. Es wurden ein Strafverfahren sowie 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 23 weiteren Fällen sind noch Nachprüfungen erforderlich. Hierzu werden die vor Ort erhobenen Angaben der Beschäftigten unter anderem mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im Austausch mit anderen Behörden und den Trägern der Sozialversicherung.

Fairer Wettbewerb im Fokus

„Mit unseren Kontrollen sorgen wir für faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß anmeldet oder ihnen den gesetzlichen Mindestlohn vorenthält, verschafft sich einen unfairen Vorteil gegenüber den Betrieben, die sich an die Regeln halten“, erklärte Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten und ihren sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommen.

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