Mord mit 14: BGH schickt Dennis V. zurück vor Gericht

Mord mit 14: BGH schickt Dennis V. zurück vor Gericht
Der ehemalige Realschüler ist deshalb bereits vor zwei Jahren vom Landgericht Weiden wegen Mordes an dem Kind verurteilt worden. Er hatte außerdem einen Lehrer und einen Pfleger mit einem Messer angegriffen. In diesen Fällen lautete das Urteil auf versuchten Mord beziehungsweise Körperverletzung. Letzteres ging dem Bundesgerichtshof nicht weit genug: Die obersten Richter verlangten eine erneute Prüfung, ob nicht auch der Angriff auf den Pfleger als versuchtes Tötungsdelikt zu werten ist.
Am Montag beginnt deshalb die teilweise Neuauflage des Prozesses. Die Schuldsprüche wegen Mordes an dem Siebenjährigen und wegen versuchten Mordes an dem Lehrer bleiben bestehen. Neu verhandelt wird die Tat zum Nachteil des Pflegers. Außerdem muss die Jugendkammer über die Rechtsfolgen neu entscheiden. Das erste Urteil hatte auf acht Jahre und sechs Monate Jugendstrafe sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gelautet.
Inzwischen in Psychiatrie in Hessen, für Prozess in Straubing
Das Landgericht Weiden hatte damals auch die Unterbringung des Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach Auskunft von Landgerichtssprecher Florian Bauer befindet sich Dennis V. dafür im hessischen Marburg. Dort gibt es die Vitos jugendforensische Klinik, die einzige jugendforensische Maßregelvollzugsklinik Hessens. In Bayern kann er nicht bleiben: Die einzige entsprechende Einrichtung befindet sich ausgerechnet am Bezirksklinikum Regensburg, dem Ort der damaligen Tat.
Für die Dauer des Prozesses wurde der 17-Jährige in Straubing untergebracht. Die Polizei bringt ihn unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu den Verhandlungstagen nach Weiden. Das Gebäude wird durch den Hintereingang betreten; in den Gerichtssaal geht es über den Zellentrakt im Innern des Hauses.
Auch Eltern vor Ort
Seit Montag wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Im Saal sitzen die Richter der 2. Jugendkammer, Vorsitzender Richter Josef Weidensteiner sowie die Richter Christoph Freimuth und Michael Striegl, dazu zwei Schöffen, die Protokollführerin, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der psychiatrische Sachverständige und Vertreter des Jugendamtes.
Verteidigt wird der 17-Jährige vom Regensburger Rechtsanwalt Georg Karl. Im Schwurgerichtssaal wurden zudem Plätze für die Nebenklagevertreterinnen Iris Nickl und Narine Schulz eingerichtet. Auch die Eltern des Jugendlichen waren im Gericht.
Wie Landgerichtssprecher Florian Bauer mitteilt, sind 15 Zeugen und vier Sachverständige vorgesehen. Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil könnte am 14. Oktober fallen.




