Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier: 14 Verdachtsfälle
Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier: 14 Verdachtsfälle
Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren 76 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.
Zoll befragt 270 Beschäftigte, 14 Verdachtsfälle
Sie prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde). Kontrolliert wurden zudem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Zöllner befragten insgesamt rund 270 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 13 Unternehmen entsprechende Geschäftsunterlagen. Bei den Befragungen und Prüfungen ergab sich bislang in 14 Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und in zehn Fällen auf Beitragsvorenthaltung. Die Prüfungen dauern noch an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.


