Polizei stoppt Sommerreifen-Sünder gleich zweimal
Polizei stoppt Sommerreifen-Sünder gleich zweimal
Am Montagabend kontrollierte die Polizeiinspektion Neustadt/WN in Hardtheim einen Fahrer (61) eines KIA aus dem östlichen Teil des Landkreises. Die Streife stellte fest, dass an seinem Auto weiterhin Sommerreifen montiert waren. Zu diesem Zeitpunkt herrschten winterliche Straßenverhältnisse; Schneematsch machte die Fahrbahn nass und rutschig. Die Beamten verhängten ein Bußgeld, belehrten den Mann eindringlich und untersagten die Weiterfahrt.
Fluchtversuch endet mit Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels
Rund 50 Minuten später bemerkte die Streife den KIA erneut im fließenden Verkehr und stoppte den Fahrer abermals. Daraufhin versuchte der Mann, vor der Polizeistreife zu flüchten, blieb jedoch erfolglos. Im Anschluss stellten die Einsatzkräfte den Fahrzeugschlüssel sicher. Zudem fertigten sie eine weitere Ordnungswidrigkeitenanzeige und erweiterten den Vorwurf um Vorsatz, was mit höheren Kosten einhergeht.
Situative Winterreifenpflicht
Die Polizei weist darauf hin, dass in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gilt. Stattdessen gilt die situative Winterreifenpflicht nach Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte entsprechende Bereifung verlangt. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol mit Bergpiktogramm und Schneeflocke tragen; dieses Symbol ersetzte das frühere M+S-Zeichen.






