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Amberg erinnert an Winterdienstpflichten

Amberg. Die Stadt weist auf die allgemeine Räum- und Streupflicht im Winter hin, die Gehwege müssen werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein.

Amberg. Die Stadt weist auf die allgemeine Räum- und Streupflicht im Winter hin, die Gehwege müssen werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein.
Der Winterdienst der Stadt Neustadt/WN beim Schneeräumen. Foto: Stadt Neustadt/WN (Archiv)

Amberg erinnert an Winterdienstpflichten

Die kalte Jahreszeit steht in Amberg vor der Tür. Das Tiefbauamt der Stadt erinnert deshalb alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten an ihre Pflichten während des Winters. In geschlossenen Ortslagen gelegene Grundstücke, die direkt an öffentliche Straßen grenzen oder durch diese erschlossen werden, müssen von Schnee und Eis befreit werden.

Räum- und Streupflicht in Amberg

Bewohner der Stadt müssen ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen die Gehwege von Schnee und Eis säubern. Ohne den Einsatz von Auftausalz oder ätzenden Stoffen muss für Sicherheit gesorgt werden. Sand oder Splitt sollen genutzt werden, um Rutschgefahr zu vermeiden. “Die genannten Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.” Wo kein Gehweg besteht, ist eine Gehbahn von mindestens einem Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu schaffen und zu sichern.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Lagerung von Schnee- und Eisresten. Sie dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern und müssen, falls dies nicht möglich ist, am nächsten Tag entfernt werden. “Keinesfalls dürfen Schnee und Eis auf der Fahrbahn abgelagert werden.” Die Stadt stellt dafür eine spezielle Fläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad bereit. Für eine wirksame Räumung und Streuung sind zudem Abflussrinnen, Hydranten sowie Fußgängerüberwege von Schnee und Eis freizuhalten.

Kostenlose Streumittel für die Bürger

Um die Amberger bei ihrer Streupflicht zu unterstützen, gibt der Betriebshof der Stadt kostenlos Streusand an private Haushalte ab. Die Entnahme aus den städtischen Streukisten bleibt allerdings untersagt. Material aus den Sandkästen der Kinderspielplätze darf hingegen verwendet werden, da es im Frühjahr ohnehin ersetzt wird. Weitere Informationen und ein Merkblatt zum Thema Winterdienst können auf der Homepage der Stadt unter dem Stichwort “Winterdienst im Stadtgebiet” heruntergeladen oder bei der Stadt direkt angefordert werden.

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