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Der Weg zu einer kommunalen Wärmeplanung ist noch weit

Kirchenthumbach. Brauche ich eine Wärmepumpe oder kommt für meine Straße Fern- oder Nahwärme? Darauf sollen Hauseigentümer Antworten bekommen.

Der Weg zu einer kommunalen Wärmeplanung ist noch weit

Auch die Möglichkeiten einer Nahwärmeversorgung der Marktgemeinde mit allen Ortsteilen über Biomasse und einer regionalen Wertschöpfung sollen in der Studie untersucht werden, Foto: Robert Dotzauer

Das Heizungsgesetz schreibt den Kommunen vor, eine Wärmeplanung zu erstellen. Auf dem Weg zum klimafreundlichen Heizen sollen auch kleinste Kommunen bis zum Jahr 2028 Wärmepläne vorlegen. So sieht es das Gesetz für kommunale Wärmeplanung vor. Miteinander verzahnt ist das umstrittene Heizungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Wichtiger Baustein für den Klimaschutz ist die kommunale Wärmeversorgung. Jede Kommune soll nun eine Planung erstellen, in welchen Straßen oder Gebäude eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar wird. Eigentümer sollen so auch erfahren, ob sie alternativ selbst, etwa über eine Wärmepumpe, für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Schlussfolgerung für Verwaltung und Marktgemeinderat waren Überlegungen, sich mit einer Studie an das Thema heranzutasten. Sie soll zunächst eine Bestandsaufnahme liefern, Einsparpotentiale herausfinden und Zielszenarien ausarbeiten.

Ein „Erlöser“ für die Ermittlung sei bereits gefunden

Erwartet wird eine Untersuchung über die Beheizungs- und Wärmeversorgungsstruktur der Wohngebäude ebenso wie für kommunale Liegenschaften und für gewerbliche Immobilien. Ein Retter zur Ermittlung dieser Szenarien ist bereits gefunden.

Amtierender Bürgermeister Ewald Plößner erläuterte dem Gremium ein Angebot des Instituts für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (IfE). Ewald Plößner nannte für die Studie einen Richtpreis von knapp 90.000 Euro für alle drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Die finanzielle Verteilung auf die Kommunen soll nach den Kriterien der VG-Umlage ermittelt werden. Bis 31. Dezember 2023 gilt eine hohe staatliche Förderquote von 90 Prozent.

Zeit für eine Entscheidung, die zunächst nur für die Studie gelten sollte, so die Empfehlung des Bürgermeisters. Auf die in der Studie gewonnenen Erkenntnisse könne dann eine spätere Planung aufbauen. Bedenken kamen von Josef Schreglmann. „Hoffentlich bleibt es nicht bei einem theoretischen Baustein“. Schreglmann verwies auf schlechte Erfahrungen bei ähnlichen wissenschaftlichen Aufträgen in der Vergangenheit. Es werde sich herausstellen müssen, ob auch der private Bereich aus den Erhebungen Nutzen ziehen könne. Der Vergabebeschluss erfolgte einstimmig.

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