OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Direktversand beschleunigt Führerschein-Umtausch in Amberg-Sulzbach

Amberg-Sulzbach. Der Landkreis ruft zum frühzeitigen Führerschein-Umtausch auf, da Termine derzeit knapp sind. Wer den Direktversand wählt, spart Zeit; bis 2033 müssen alte Führerscheine umgetauscht sein.

Amberg-Sulzbach. Der Landkreis ruft zum frühzeitigen Führerschein-Umtausch auf, da Termine derzeit knapp sind. Wer den Direktversand wählt, spart Zeit; bis 2033 müssen alte Führerscheine umgetauscht sein.
Symbolbild: Pixabay/Mondisso

Direktversand beschleunigt Führerschein-Umtausch in Amberg-Sulzbach

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Zuständig für im Landkreis Amberg-Sulzbach gemeldete Bürger ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes.

Längere Wartezeiten bei Terminen

Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage und des Personalmangels kommt es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden eine frühzeitige Antragstellung sowie insbesondere der Direktversand des neuen Führerscheins empfohlen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Neue EU-Führerscheinrichtlinie

Führerscheinkarten, die bis zum 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, entsprechen nicht mehr den neuen Anforderungen, die mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtend sind. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle unbefristeten Kartenführerscheine und Papierführerscheine gegen einen einheitlichen und fälschungssicheren, neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ärztliche Untersuchungen sind hierfür nicht notwendig.

Für den Umtausch notwendige Dokumente

Für den Umtausch sind der Führerscheinstelle folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 38 EUR inklusive Direktversand
  • bei Antragstellung per Post beziehungsweise Einwurf in den Briefkasten: der vollständig ausgefüllte und zweimal unterschriebene Antrag

Möglichkeiten der Antragstellung

Der Umtausch des Führerscheins kann persönlich in der Führerscheinstelle des Landratsamtes in der Beethovenstraße 7 in Amberg beantragt werden. Dazu muss vorab ein Termin vereinbart werden. Aufgrund der aktuellen längeren Wartezeiten können Anträge auch auf dem Postweg an das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Führerscheinstelle, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, versendet oder auf kurzem Wege in den Briefkasten am Landratsamt, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, eingeworfen werden. Das dafür notwendige Antragsformular steht auf der Homepage des Landratsamtes zum Abruf bereit.

Abholung oder Direktversand

Wer sein neues Fahrerlaubnisdokument persönlich in der Führerscheinstelle abholen möchte, muss derzeit ebenfalls mit längeren Wartezeiten rechnen, meldet das Landratsamt.

Zoigltermine
Zoigltermine

Schneller geht’s laut Pressemitteilung per Direktversand. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. In diesem Fall ist weder die Anwesenheit zu Hause noch der Gang zur Behörde erforderlich. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Fahrberechtigung auch dann bestehen bleibt, wenn der Führerschein im Original abgegeben wird. Bei Polizeikontrollen kann das Dokument nachgereicht werden oder die Polizei hält Rücksprache mit der Behörde. Der alte Kartenführerschein wird nach Bearbeitung unverzüglich zurückgesandt. Bis der neue Kartenführerschein angekommen ist, werden Auslandsfahrten mit einem nachträglich befristeten Kartenführerschein nicht empfohlen.

Wird der Antrag per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten gestellt, kann der Direktversand des neuen Kartenführerscheins bereits im Antragsformular ausgewählt werden. Dem Antrag sind das ausgefüllte Antragsformular, der Führerschein im Original, eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie ein biometrisches Passbild beizufügen.

Bei persönlicher Vorsprache ist hingegen ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen.

Umtauschfristen und Gültigkeit

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Führerscheindokumente, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, sind ab dem 20. Januar 2026 ungültig. Des Weiteren gilt:

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer die Frist verpasst, kann bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld belangt werden.

Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen und ist bereits im Frühjahr möglich. Wer rechtzeitig handelt, kann sich die deutlich längeren Wartezeiten im Herbst und Winter ersparen.

Zu guter Letzt: Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden darauf hingewiesen, dass kein Verlust der Fahrerlaubnis eintritt, wenn die Umtauschfrist überschritten wird.