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Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Weiden und Neustadt

Neustadt/WN. Landkreis und Stadt Weiden führen ab 2026 die reformierte Schuleingangsuntersuchung ein, die bereits ein Jahr früher stattfindet. Sie richtet sich an Kinder von vier bis fünf Jahren, erkennt Entwicklungsbedarfe früh.

Neustadt/WN. Landkreis und Stadt Weiden führen ab 2026 die reformierte Schuleingangsuntersuchung ein, die bereits ein Jahr früher stattfindet. Sie richtet sich an Kinder von vier bis fünf Jahren, erkennt Entwicklungsbedarfe früh.
Symbolbild: Pixabay

Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Weiden und Neustadt

In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse verändert, wie der Schuleinstieg gestaltet werden kann. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes („Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK)) erfolgreich erprobt.

Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung beschlossen. Im Landkreis Neustadt/WN und der Stadt Weiden wird dieses neue Konzept nun ab 2026 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.

Derzeit liegt der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt. Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten.

Früher erkennen, gezielter fördern

Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, diese Vorläuferfähigkeiten zu üben.

Was wurde an der Schuleingangsuntersuchung reformiert?

Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte: zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums um die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen), zum anderen eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen vier und fünf Jahren alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. An dem Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts.

Ziele der rSEU

Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.

WITRON – Nachmittag der Ausbildung
WITRON – Nachmittag der Ausbildung

Für welche Kinder gilt die rSEU?

Ab dem Frühjahr/Sommer 2026 werden erstmals die Kinder des Landkreises Neustadt/WN und der Stadt Weiden, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Die entsprechende Einladung mit weiterführenden Informationen zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt.