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Energiepark Schlammersdorf nimmt erste Hürde

Schlammersdorf. Der Energiepark an der Grenze zu Vorbach nimmt die erste Verfahrenshürde: Auf 18 Hektar Privatacker sind bis zu 23 Megawatt samt Batteriespeicher geplant. Kritik gilt dem Flächenfraß; der Rat startet die Auslegung.

Schlammersdorf. Der Energiepark an der Grenze zu Vorbach nimmt die erste Verfahrenshürde: Auf 18 Hektar Privatacker sind bis zu 23 Megawatt samt Batteriespeicher geplant. Kritik gilt dem Flächenfraß; der Rat startet die Auslegung.
Bild: Robert Dotzauer

Energiepark Schlammersdorf nimmt erste Hürde

PV-Freiflächenplanung bei Menzlas nimmt erste Verfahrenshürde – Landverbrauch sorgt für Bedenken. Energiepark Schlammersdorf heißt das Projekt, das an der nördlichen Gemeindegrenze zu Vorbach entstehen soll. Mit einer Größe von 18 Hektar beansprucht das Vorhaben eine bemerkenswert hohe, bisher intensiv genutzte Ackerfläche.

Kommunaler Leitfaden und Bebauungsplan für den Energiepark Schlammersdorf

Vielschichtig sind die Kriterien, die bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen zu beachten sind. Die Planungsschritte bis zur Baureife sind vielfältig. Dabei kommt den Kommunen ein wesentliches Mitspracherecht zu. Ein Thema, dem sich der Schlammersdorfer Gemeinderat schon vor einigen Jahren stellte. Ein kommunaler Leitfaden soll Wildwuchs bei der sich dynamisierenden PV-Freiflächen-Entwicklung vermeiden helfen, erläuterte in der jüngsten Ratssitzung Bürgermeister Johannes Schmid. Hintergrund ist das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Schlammersdorfer Solarkraftwerk mit der Projektbezeichnung „Energiepark Schlammersdorf“.

Flächenobergrenzen und Rolle von ENMAG

Ziel des kommunalen Wegweisers sei es, die Belange solarer Energieerzeugung mit den landwirtschaftlichen Interessen zu vereinen. Der Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang auf festgelegte Flächenobergrenzen für PV-Freiflächenprojekte. Bedingungen, die in der Projektplanung für den „Energiepark Schlammersdorf“ Berücksichtigung finden, versicherte ENMAG-Geschäftsführer Maximilian Burger dem Gremium. ENMAG ist Träger des Vorhabens, dem ein Aufstellungsbeschluss der Ratsversammlung für einen Bebauungsplan schon am 30. Juni 2025 vorausging.

23 Megawatt Leistung

Der Projektträger plant eine Aufständerung mit Modultischen und rechnet mit einer Leistung des Sonnenkraftwerks von bis zu 23 Megawatt Peak. Ergänzend sollen Batteriespeicher die Energiedichte des Areals erweitern. Sonnenstrom liefert ein bereits gewerblich betriebener Solarpark in wenigen hundert Metern Entfernung auf Vorbacher Gemeindegebiet. Eine Netzverknüpfung mit einem Umspannwerk in der Nähe der künftigen PV-Freiflächenanlage ist gewährleistet.

Behördenbeteiligung und Stellungnahmen

Auf der Grundlage der Planungen des Büros GeoPlan (Osterhofen) erläuterte nun ENMAG-Chef Burger nach der ersten Behördenbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange die 40 Seiten umfassenden Stellungnahmen zu den Planungsentwürfen. Ein Prozedere mit der Beleuchtung vieler Anregungen, Anmerkungen und Einwände. Ein Verfahrensschritt ohne grundsätzliche Bedenken, so die erfreuliche Feststellung des Vorhabenträgers.

Flächenverlust für die Landwirtschaft

Gleichwohl kamen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kritische Töne. Die Behörde mahnte zu einer „sachgerechten Gewichtung landwirtschaftlicher Belange“. Ziel müsse es sein, den Flächenfraß und die Bodenneuversiegelung einzudämmen. Dazu seien auch die Gemeinden mit ihrer Planungshoheit gehalten. Eine Aufforderung, die im Durchführungsvertrag für den Bebauungsplan nach Aufgabe der Nutzung in Form des Rückbaus aller Anlagenteile Berücksichtigung finden soll. Versehen mit den Kenntnisnahmen und Abwägungen geht der Planungsentwurf nach einem einstimmigen Beschluss des Rates in die nächste Anhörung und öffentliche Auslegung.

LUCE – DENK.summit
LUCE – DENK.summit

Baugenehmigungen

Grundsätzliches Einverständnis herrschte über einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Ernstfeld. Wegen der Überlänge leitungsgebundener Einrichtungen kündigte Bürgermeister Johannes Schmid Sondervereinbarungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an. Ebenfalls in Ernstfeld plant ein Bauherr den Umbau seines Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienhaus. Die Erweiterungsbauten sind genehmigungspflichtig. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte das Gremium einstimmig.

Der Bau von PV-Freiflächen boomt weiter. Auf 18 Hektar Privatflächen nahe der Gemeindegrenze zu Vorbach plant der Vorhabenträger ENMAG die Errichtung eines „Energieparks Schlammersdorf“ mit einer Leistung von circa 23 Megawatt Peak. Die Planungen erläuterte ENMAG-Geschäftsführer Maximilian Burger.

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