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OTH Amberg-Weiden
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Erstmals fortgeschriebener qualifizierter Mietspiegel in Weiden veröffentlicht

Weiden. Die Stadt hat ihren qualifizierten Mietspiegel erstmals fortgeschrieben und bietet Orientierung für Mieterinnen, Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter. Er gilt rückwirkend ab 10. Juni 2026 für zwei Jahre.

Weiden. Die Stadt hat ihren qualifizierten Mietspiegel erstmals fortgeschrieben und bietet Orientierung für Mieterinnen, Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter. Er gilt rückwirkend ab 10. Juni 2026 für zwei Jahre.
Symbolbild: Pixabay

Erstmals fortgeschriebener qualifizierter Mietspiegel in Weiden veröffentlicht

Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel tritt rückwirkend zum 10. Juni 2026 in Kraft und gilt für die Dauer von zwei Jahren. Er dient Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als verlässliche Orientierung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und schafft Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Qualifizierte Mietspiegel sind gesetzlich erst für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtend. Die Erstellung und Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels erfolgen in der Stadt Weiden auf freiwilliger Basis.

Mehr Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt

Mit diesem Angebot leistet die Stadtverwaltung einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierungshilfe zur Verfügung.

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