OTH Amberg-Weiden
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Fällung einer historischen Baumhasel in Amberg notwendig

Amberg. Eine 150 Jahre alte Baumhasel im Hof des Landratsamtes muss aufgrund eines Befalls mit dem Brandkrustenpilz gefällt werden.

Amberg. Eine 150 Jahre alte Baumhasel im Hof des Landratsamtes muss aufgrund eines Befalls mit dem Brandkrustenpilz gefällt werden.
Die Baumhasel im Hof des Landratsamts muss gefällt werden, da sie mit dem Brandkrustenpilz befallen ist. Foto: Michael Golinski/Stadt Amberg

Fällung einer historischen Baumhasel in Amberg notwendig

Im Innenhof des Landratsamtes Amberg-Sulzbach steht eine Entscheidung bevor, die Naturfreunde schweren Herzens hinnehmen müssen. Eine geschätzte 150 Jahre alte Baumhasel, die Generationen überdauert hat, muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Diese Entscheidung folgt einer sorgfältigen Prüfung der Gesundheit des Baumes und unterstreicht die Notwendigkeit, städtische Grünflächen zu schützen und gleichzeitig die Öffentlichkeit sicher zu halten.

Schwere Entscheidung nach gründlicher Untersuchung

Ein Baumgutachten im Jahr 2023 hat den ersten Hinweis auf den kritischen Zustand der Baumhasel geliefert. Bei dieser Untersuchung wurde ein Befall mit dem sogenannten Brandkrustenpilz festgestellt, ein Schädling, der die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes stark beeinträchtigt, ohne dass dies äußerlich sofort sichtbar ist. Trotz eines anfänglich begrenzten Befalls und einer positiven Bewertung der Standsicherheit wurde empfohlen, eine erneute Überprüfung bis spätestens 2026 durchzuführen.

Verbreitung des Schadpilzes und seine Folgen

Die aktuelle Situation zeigt, dass der Pilzbefall erheblich fortgeschritten ist. Rund 75 Prozent des Stammfußes sind inzwischen betroffen. Eine weitere Überprüfung, die sowohl einen Zugversuch als auch eine Bohrwiderstandsmessung umfasste, offenbarte nur noch eine Restwandstärke von sieben Zentimetern – ein klarer Indikator für das hohe Risiko, das nun von dem Baum ausgeht. Damit steht fest: Die Baumhasel ist zu einer ernstzunehmenden Gefahr geworden, nicht nur für die Besucher des Landratsamtes, sondern auch für den umliegenden Verkehrsraum.

Kooperative Entscheidungsfindung und Blick nach vorne

Die Entscheidung zur Fällung wurde nicht leichtfertig getroffen. Sie ist das Ergebnis einer engen Abstimmung zwischen der Stadt Amberg, dem Landratsamt Amberg-Sulzbach, dem Landschaftspflegeverband und dem Landesbund für Vogelschutz. Diese kooperative Vorgehensweise gewährleistet, dass alle umweltrelevanten und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigt werden. Um dem Verlust des Naturdenkmals entgegenzuwirken, ist bereits geplant, den Standort fachgerecht aufzubereiten und eine adäquate Ersatzbaumpflanzung vorzunehmen. Diese Maßnahme soll nicht nur den Verlust kompensieren, sondern auch der Öffentlichkeit zeigen, wie ernst die Verantwortlichen den Schutz und die Pflege städtischer Grünflächen nehmen.

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