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Gewässerschutz: Info-Event des Amtes Weiden geplant

Weiden. Das Wasserwirtschaftsamt informiert über Gewässerrandstreifen und deren ackerbauliche Nutzung auf einer Videokonferenz am 27. Februar 2025. Interessierte können sich bis zum 26. Februar via E-Mail anmelden.

Weiden. Das Wasserwirtschaftsamt informiert über Gewässerrandstreifen und deren ackerbauliche Nutzung auf einer Videokonferenz am 27. Februar 2025. Interessierte können sich bis zum 26. Februar via E-Mail anmelden.
Bild: Pixabay (Symbolbild)

Gewässerschutz: Info-Event des Amtes Weiden geplant

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden hat neue Schritte unternommen, um die Umsetzung des Bayerischen Naturschutzgesetzes voranzutreiben. Dieses Gesetz, gestärkt durch das Volksbegehren “Rettet die Bienen”, hat zu bedeutenden Änderungen geführt. Es verbietet nun garten- und ackerbauliche Nutzungen in einem Bereich von mindestens fünf Metern von der Uferlinie entlang natürlicher oder naturnaher Gewässer. Eine solche Maßnahme zielt darauf ab, die biologische Vielfalt in diesen Gebieten zu schützen und zu fördern.

Informationsveranstaltung via Videokonferenz

Die Behörde hat bereits die Kulissen für die Gewässer I. und II. Ordnung in ihrem Amtsbezirk festgelegt. Jetzt steht die Vorstellung der Kulisse für Gewässer III. Ordnung im Landkreis Tirschenreuth an. Diese wird bis spätestens ab 28. Februar auf der Webseite des Wasserwirtschaftsamtes Weiden frei zugänglich gemacht. Um diesbezüglich Transparenz zu schaffen und Fragen zu klären, veranstaltet das Amt eine Videokonferenz. Diese findet am Donnerstag, 27. Februar, von 19 bis 21 Uhr statt. Interessierte, insbesondere betroffene Grundstückseigentümer, sind dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen. Eine Anmeldung per E-Mail an poststelle@wwa-wen.bayern.de ist dazu bis zum 26. Februar erforderlich. Die Teilnehmer erhalten anschließend die notwendigen Zugangsdaten.

Fragen und Einwände

Während der Videokonferenz werden allgemeine Fragen zum Thema “Gewässerrandstreifen” behandelt. Sollten jedoch spezifische Einwände zu bestimmten Fällen bestehen, bittet das Wasserwirtschaftsamt darum, diese im Nachgang zur Veranstaltung schriftlich einzureichen. Die Mitarbeiter des Amtes werden sich dann individuell mit den Einwänden auseinandersetzen und entsprechend bearbeiten.

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