ÖDP Werbung Kommunalwahl
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Kommunalwahl in Weiden Wählerverzeichnis ab 16. Februar einsehbar

Weiden. Zur Kommunalwahl 2026 ist wahlberechtigt, wer im Verzeichnis steht und am 25. Januar 2026 volljähriger EU-Bürger mit Hauptwohnung war. Wahlbenachrichtigungen bis 15. Februar 2026; Einsicht 16. bis 20. Februar.

Weiden. Zur Kommunalwahl 2026 ist wahlberechtigt, wer im Verzeichnis steht und am 25. Januar 2026 volljähriger EU-Bürger mit Hauptwohnung war. Wahlbenachrichtigungen bis 15. Februar 2026; Einsicht 16. bis 20. Februar.
Symbolbild Briefwahl

Kommunalwahl in Weiden Wählerverzeichnis ab 16. Februar einsehbar

Wahlberechtigt für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates ist grundsätzlich nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stadt Weiden hat alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 25. Januar 2026 (Stichtag) als volljährige EU-Bürger seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden gemeldet waren, in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Kommunalwahl 2026 in Weiden: Wahlbenachrichtigung und Stimmbezirke

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf dem auch vermerkt ist, in welchem der insgesamt 23 Stimmbezirke jeweils abgestimmt werden kann. Soweit ein Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist, kann dies an einem Rollstuhlfahrersymbol auf der Wahlbenachrichtigung erkannt werden.

Einsicht ins Wählerverzeichnis und Kontakt zum Wahlamt

Das Wählerverzeichnis wird bei der Stadt Weiden insgesamt fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 (auch am Faschingsdienstag), zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch in Weiden wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt im Neuen Rathaus (Zimmer Nrn. 0.07 und 0.08) in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Die amtliche Wahlbenachrichtigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts. Im Wahllokal genügt auch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments.

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