Nächtliches Mähroboterverbot in Amberg-Sulzbach schützt Igel

Nächtliches Mähroboterverbot in Amberg-Sulzbach schützt Igel
Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren hat das Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Allgemeinverfügung zum Betrieb von Mährobotern erlassen. Ab sofort ist der Einsatz von Mährobotern im gesamten Landkreis in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten.
Gefahr für Igel durch autonome Mähroboter
Mit der Regelung reagiert die Untere Naturschutzbehörde auf die zunehmende Gefährdung insbesondere von Igeln durch autonom arbeitende Mähroboter – also Serviceroboter, die selbsttätig (nicht ferngesteuert) eine vorgegebene Fläche mähen können. Die Tiere sind vor allem in den Abend- und Nachtstunden aktiv und rollen sich bei Gefahr typischerweise zusammen, anstatt zu flüchten. Dadurch können sie von den Geräten schwer verletzt oder getötet werden.
Der Europäische Igel zählt zu den besonders geschützten Arten. Laut aktueller Roter Liste der Säugetiere ist in Deutschland ein deutlicher Bestandsrückgang festzustellen. Einer der gravierendsten Gründe ist fehlende Insekten als Hauptnahrungsgrundlage des Igels infolge von Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Eine weitere Ursache ist das Fehlen geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Dort mangelt es häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können. In der Folge weichen Igel häufig in Grün- und Parkanlagen, auf Friedhöfen oder in Gärten aus.
Städte und Gemeinden tragen Verantwortung für den Igelschutz
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, wird geschätzt, dass die Bestände in den städtischen Bereichen mittlerweile teilweise höher sind als in der freien Landschaft. Städte und Gemeinden tragen daher eine besondere Verantwortung für den Schutz von Igeln in diesen Ersatzlebensräumen. Unter anderem in Gärten werden häufig Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, darstellen.
Nach Angaben der Igelhilfe Schmidmühlen wurden allein im vergangenen Jahr 120 verletzte Igel aufgenommen, davon trugen rund zehn Prozent Schnittverletzungen. Laut Mitteilung ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht gefunden werden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen werden.
Ausnahmen, Befreiungen und Bußgelder
Das Verbot gilt nicht für den Betrieb von Mährobotern in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern. Darüber hinaus können bei der Unteren Naturschutzbehörde Ausnahmen oder Befreiungen beantragt werden.
Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
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