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Bayernwerk
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Neues Jagdrecht ab April

Schwandorf. Ab 1. April 2026 gilt in Bayern zum Start des neuen Jagdjahres ein neues Jagdrecht. Die untere Jagdbehörde informiert über frühere Schusszeiten, mehr Freiheit bei Rehwild sowie Regeln zu Wolf und Goldschakal.

Schwandorf. Ab 1. April 2026 gilt in Bayern zum Start des neuen Jagdjahres ein neues Jagdrecht. Die untere Jagdbehörde informiert über frühere Schusszeiten, mehr Freiheit bei Rehwild sowie Regeln zu Wolf und Goldschakal.
Symbolbild: Gerald Morgenstern.

Neues Jagdrecht ab April

Mit dem neuen Jagdjahr gilt neues Jagdgesetz. Die untere Jagdbehörde informiert über Änderungen zum 1. April. In Bayern tritt am 1. April und damit pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres das neue Landesjagdrecht in Kraft. Die Änderungen, über die die untere Jagdbehörde am Landratsamt Schwandorf informiert, betreffen das Bayerische Jagdgesetz, die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz und die Jäger- und Falknerprüfungsordnung.

Gesetzgebungsverfahren und Einigung der Ministerien

Angekündigt waren diese Änderungen bereits seit längerer Zeit. Zunächst galt es aber, erst noch zu den verschiedenen Auffassungen zwischen der Obersten Jagdbehörde von Staatsminister Hubert Aiwanger und der Obersten Forstbehörde von Staatsministerin Michaela Kaniber einen tragfähigen Konsens zu finden. Dies gelang schließlich im letzten Jahr, sodass das Fachministerium den Gesetzesentwurf finalisieren und nach der Verbandsanhörung dem Landtag zur Verabschiedung vorlegen konnte. Der Bayerische Landtag hat schließlich am vergangenen Donnerstag den Gesetzesentwurf verabschiedet und damit den Weg für seine Bekanntmachung und Inkraftsetzung freigemacht.

Neue Schusszeiten und Starttermin

Die von Staatsminister Hubert Aiwanger mit zwei Schreiben bereits im Februar an die Jagdreviere und Jagdgenossenschaften angekündigten Gesetzesänderungen treten ab 1. April 2026 in Kraft. Kerninhalte der Änderungen sind geänderte Schusszeiten bei einzelnen Tierarten. So dürfen der Rehbock und das sogenannte Schmalreh zum Beispiel künftig schon ab 15. April bejagt werden.

Abschussplanung beim Rehwild

Als wesentlichste Änderung zu der seit nahezu drei Jahrzehnten praktizierten Abschussplanung beim Rehwild haben alle Jagdreviere nun die Wahlmöglichkeit, aus dieser Abschussplanung auszutreten und die Bejagung ohne Vorgabe der Jagdbehörde selbst zu regeln.

Jagdrecht für Wolf und Goldschakal

Eine entscheidende Verbesserung bei der Bejagung des Wolfes soll die Aufnahme dieser Tierart ins Jagdrecht bringen. Die Bejagung dieser Tierart wurde grundsätzlich erlaubt, soweit auch das gleichzeitig zu beachtende Natur- und Artenschutzrecht eine letale Entnahme des Wolfes erlaubt.

Klarstellungen zu Photovoltaik und Reviergrößen

Gleichzeitig wurde auch der bei uns nicht heimische Goldschakal ins Jagdrecht aufgenommen, um auch hier die Bejagung dieser gebietsfremden Art, die sich ähnlich negativ auf Nutztierbestände auswirkt, zu erleichtern.

Spedition Wagner
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Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaik

Weitere Änderungen und Klarstellungen erfolgten in Bezug auf die Auswirkungen einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf die Nenngröße der bejagbaren Fläche eines Jagdreviers. Diese bleibt künftig von einer derartigen Planung unberührt, sodass insbesondere bei kleineren Revieren ein Untergang wegen Unterschreitung der Mindestfläche von 250 Hektar ausgeschlossen wird.

Rechtssicherheit bei der Kitzrettung

Eine Klarstellung erfolgte im Themenbereich der Rettung von Kitzen, Kleinsäugern und Bodenbrütern im Zusammenhang mit der Wiesenmahd. Helfer, die sich bisher bei Absuchaktionen beteiligten und jeweilige Tiere retteten, bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Gesetzgeber hat nun Klarheit geschaffen und diese Aktionen auch für Nichtjäger unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt.

Informationen bei Hegeschauen

Die untere Jagdbehörde wird die Rechtsänderungen bei den anstehenden Hegeschauen im Landkreis Schwandorf näher beleuchten. Hierzu sind neben der Jägerschaft auch die Jagdvorsteher, Jagdgenossen und die Bevölkerung eingeladen.