NEW Perspektiven: Ehre, wem Ehre gebührt – der NEW-Landkreispreis
NEW Perspektiven: Ehre, wem Ehre gebührt – der NEW-Landkreispreis
Der Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von insgesamt maximal 15.000 Euro verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.
Auszeichnungskriterien: Kultur, Umwelt, Soziales
Verliehen werden kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis NEW leben beziehungsweise ihren Sitz haben. Ausgezeichnet werden können insbesondere herausragende Leistungen im kulturellen oder künstlerischen Bereich, im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes oder des sozialen Engagements.
Über die Vergabe entscheiden die Kreisrätinnen und Kreisräte nach Ablauf der Frist in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Frist und Einreichung der Vorschläge
Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW.
Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt/WN einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können bis spätestens 30. April beim
Landratsamt Neustadt/WN
Sachgebiet 10, Postfach 1260
92657 Neustadt/WN
oder per E-Mail an landkreispreis@neustadt.de eingereicht werden.




