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Pflegeeinsatz am Rauhen Kulm bei Neustadt schützt Artenvielfalt

Neustadt am Kulm. Am 27. und 28. Februar 2026 wird am Rauhen Kulm eine naturschutzfachliche Pflegemaßnahme im westlichen Kuppenbereich nahe einem Wanderweg vom Förderverein Rauher Kulm im OWV e. V. nach Absprache mit dem örtlichen Revierleiter der BaySF durchgeführt.

Neustadt am Kulm. Am 27. und 28. Februar 2026 wird am Rauhen Kulm eine naturschutzfachliche Pflegemaßnahme im westlichen Kuppenbereich nahe einem Wanderweg vom Förderverein Rauher Kulm im OWV e. V. nach Absprache mit dem örtlichen Revierleiter der BaySF durchgeführt.
Symbolbild: pixabay

Pflegeeinsatz am Rauhen Kulm bei Neustadt schützt Artenvielfalt

Die Planung übernahm federführend ein staatlich geprüfter Natur- und Landschaftspfleger des Naturparks Nördlicher Oberpfälzer Wald e. V. Der Planung wurde von den zuständigen Behörden – AELF Tirschenreuth–Weiden und der Unteren Naturschutzbehörde Neustadt/WN – zugestimmt.

Ziele und Vorgehen der Pflegemaßnahme am Rauhen Kulm

Ziel der Maßnahme ist der Erhalt und die Förderung der Biotopstrukturen durch bodennahen Rückschnitt von Strauchwerk, insbesondere Schlehengehölz, um den Boden lichtdurchlässig zu halten und mosaikähnliche Strukturen zu schaffen, die die Artenvielfalt erhöhen. Gleichzeitig sollen sensible Bereiche geschützt werden: Durch die Ausführung in Abschnitten von bis zu 50 Metern werden sensible Biotopstrukturen, Baumbestand, Blockschutthalde sowie fruchttragende Gehölze, insbesondere Weißdorn, geschützt. Ein weiterer Zielaspekt ist die Reduktion von Überhängen und des Aufkommens von Kleinsträuchern, um eine natürliche Sukzession zu ermöglichen, ohne den Habitus des Geländes grundlegend zu verändern.

Langfristig soll die Pflegeverträglichkeit erhöht werden; daher erfolgt die Maßnahme im Rhythmus von drei bis fünf Jahren, um eine dauerhafte Offenhaltung notwendiger Sicht- und Bewegungsräume zu sichern, ohne die ökologische Balance des Gebiets zu stören. Der Eingriff soll minimiert bleiben: Alle Arbeiten erfolgen handgeführt oder mit leichten Handgeräten; Bodenbearbeitung, Ausgraben oder Stockfräsen entfallen, um Bodenleben und Haarwurzeln nicht zu beeinträchtigen. Stehendes sowie liegendes Totholz bleiben weitgehend erhalten, um Totholzhabitat für seltene Käfer und Pilze zu schützen. Einzelne fruchttragende Gehölze, insbesondere Weißdorn, werden gezielt belassen. Die Maßnahme ist darauf ausgelegt, von Besucherinnen und Besuchern des Wanderwegs möglichst wenig wahrgenommen zu werden und dennoch wichtige Lebensräume zu sichern.

Sicherheits-, Brandschutz- und Abfallregelung

Wegen fehlender Befahrbarkeit wird das Schnittgut in zwei bis drei Haufen in unempfindlichen Bereichen nahe dem Pflegegebiet gesammelt und dort kontrolliert verbrannt; die Asche wird vollständig entfernt, um eine zusätzliche Nährstoffanreicherung am Standort zu vermeiden. Die Feuerwehr Neustadt am Kulm wird beim Entzünden und bei der Absicherung des kontrollierten Verbrennens eingebunden; es erfolgt eine Beaufsichtigung bis zum vollständigen Erlöschen inklusive Nachkontrolle. Das Verbrennen erfolgt nur unter geeigneten Witterungsbedingungen.

Hinweise für Besucherinnen und Besucher

Wanderwege im Umfeld bleiben frei zugänglich; entsprechende Absperrungen sind gemäß Bedarf vorgesehen.

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