Pflichtumtausch für Kartenführerscheine 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026

Pflichtumtausch für Kartenführerscheine 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026
Die Stadt Amberg erinnert daran, dass nun die Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 zum Umtausch verpflichtet sind. Das jeweilige Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt Nr. 4a vermerkt.
Frist und Terminvereinbarung
Der Umtausch muss bis spätestens 19. Januar 2026 erfolgen. Da erfahrungsgemäß in den Monaten Dezember und Januar mit einem erhöhten Andrang zu rechnen ist, empfiehlt die Führerscheinstelle, bereits im Oktober oder November einen Termin zu vereinbaren. Dies ist online unter https://termine.amberg.de (Rubrik „Führerscheinstelle“) oder telefonisch unter 09621/10-1105 möglich.
Gültigkeit und Unterlagen
Neu ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (Frontalaufnahme) und der aktuelle Kartenführerschein.
Längere Frist für vor 1953 Geborene und Zuständigkeiten
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 gilt eine längere Frist: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Amberg-Sulzbach wohnhaft sind, wenden sich bitte an das Landratsamt Amberg-Sulzbach. Termine können unter www.terminland.de/amberg-sulzbach vereinbart werden.


