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Planung für neue Windräder

Waidhaus. So langsam geht’s mit dem
Sachlichen Teilflächennutzungsplan
„Konzentrationszonen Windkraft“ in die
Zielgerade.

Planung für neue Windräder

In Gemeindegebiet Waidhaus sollen weitere Windräder entstehen. Foto: Josef Pilfusek

Der Marktgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den geänderten Planentwurf einstimmig gebilligt. Im Dezember soll dann der Feststellungsbeschluss über die Bühne gehen. Laut Markus Bauriedl hatte das Gremium am 16. Januar dieses Jahres die Aufstellung beschlossen. Vom 11. April bis 15. Mai war die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, am 17. Juli der Entwurf gebilligt worden.

„Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen“, sagte der Bürgermeister zur öffentlichen Beteiligung vom 21. August bis 24. September. Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen waren nach Planungsbüro TB MARKERT Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB unter anderem vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie vom Landratsamt Neustadt/WN eingegangen. Die Untere Naturschutzbehörde hatte auf ein naturschutzfachlich hochwertiges Gebiet und Vorkommen von Schwarzstorch, Kranich oder Wiesenbrüter hingewiesen.

Keine Konflikte mit dem Artenvorkommen

Bei der Abwägung aller Kriterien kam der Marktgemeinderat zum Entschluss, dass keine genauen oder aktuellen Fundpunkte der Artenvorkommen vorhanden sind. „Es können keine Artenvorkommen-Konflikte festgestellt werden“, heißt es deshalb in der kommunalen Stellungnahme. Ergebnis der aufwendigen grenzüberschreitenden Beteiligung über das tschechische Umweltministerium waren Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf das Vorkommen besonders schützenswerter Arten von Großsäugern und Fledermäusen.

Diese Stellungnahmen kommen für den Marktgemeinderat ebenfalls nicht zum Tragen. „Das benannte Gebiet ist zu weit entfernt, und es sind keine aktuellen Erhebungen der Artenvorkommen vorhanden“, ist die Begründung dazu. Außerdem sagte Erhardt, „dass das sogenannte ‚Grüne Band‘ bislang keinen gesetzlichen Schutz genießt“.

Planänderung durch den Naturwald

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellte fest, dass im bisherigen Entwurf der geplanten Konzentrationszonen ein 1,1 Hektar großer „Naturwald“ liegt, der besonderen Schutz genieße und in dem keine Rodungen stattfinden dürften. Dieses Gebiet eigne sich nicht als Konzentrationszone und müsse aus den Plandarstellungen herausgenommen werden.

Aufgrund dieser geringfügigen Änderungen und der unveränderten Grundlagenkonzeption billigte das Kommunalgremium den vorgestellten neuen Planentwurf. Die Einholung der Stellungnahmen wird zudem auf die von der Änderung berührten Behörden begrenzt, der Zeitraum auf zwei Wochen, weil durch die Änderung die Grundsätze der Planung nicht berührt werden.

Stadtwerke Amberg
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