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Sperrmaßnahmen zur Geflügelpest in Oberviechtach aufgehoben

Schwandorf. Das Veterinäramt hebt nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Oberviechtach die Sperrmaßnahmen zum 22. Mai 2026 auf. Untersuchungen in Schutz- und Überwachungszone blieben ohne neue Funde. Die Aufstallungspflicht endet.

Schwandorf. Das Veterinäramt hebt nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Oberviechtach die Sperrmaßnahmen zum 22. Mai 2026 auf. Untersuchungen in Schutz- und Überwachungszone blieben ohne neue Funde. Die Aufstallungspflicht endet.
Schwandorf. Das Veterinäramt hebt nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Oberviechtach die Sperrmaßnahmen zum 22. Mai 2026 auf. Untersuchungen in Schutz- und Überwachungszone blieben ohne neue Funde. Die Aufstallungspflicht endet.

Sperrmaßnahmen zur Geflügelpest in Oberviechtach aufgehoben

Aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest im Stadtgebiet Oberviechtach hat das Veterinäramt Schwandorf am 20. April 2026 eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.

Aufhebung der Beschränkungen ab 22. Mai 2026

Die in diesen Restriktionszonen nötigen Untersuchungen sind nun abgeschlossen und es wurden dabei keine weiteren Ausbrüche festgestellt. Die Sperrmaßnahmen können deshalb mit Wirkung ab dem 22. Mai 2026 aufgehoben werden. Das bedeutet unter anderem, dass in diesen Gebieten für das gehaltene Geflügel keine Aufstallungspflicht mehr besteht.

Situation bei Wildvögeln im Landkreis Schwandorf

Auch bei den Wildvögeln hat sich im Landkreis Schwandorf die Lage deutlich entspannt. Es werden nur noch vereinzelt tote Wildvögel gemeldet und die letzten positiven Befunde datieren von Mitte März 2026.

Diese Biosicherheitsregeln gelten weiterhin

Dennoch sollten alle Geflügelhalter weiterhin mehrere Punkte beachten, zu denen sie aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit verpflichtet sind:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.

Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter der Telefonnummer 09431 / 471-236. Weitere Informationen hierzu sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.

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