Stadt Weiden: Straßen und Wege müssen freigehalten werden
Stadt Weiden: Straßen und Wege müssen freigehalten werden
Die Stadt Weiden braucht Unterstützung: In der Jahreszeit, in der alles wächst und gedeiht, kommt es vor, dass der Bewuchs den öffentlichen Straßen und Wege zu nahekommt. Dieser Bereich wird Lichtraumprofil, beziehungsweise Sicherheitsraum, genannt. Wächst der Bewuchs in diesen Sicherheitsraum, kann es zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit und „Leichtigkeit“ des Verkehrs kommen.
Eigentümer in Unterhaltspflicht
Gemäß Bayerisches Straßen- und Wegegesetz ist ein Freihalten dieses Sicherheitsraumes zu gewährleisten. Über Geh- und Radwege sind mindestens 2,5 Meter Höhe freizuhalten, über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 Metern. Zudem ist darauf zu achten, dass alle Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtungen von Bewuchs freigehalten werden, damit sie jederzeit wahrgenommen und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Die Eigentümer sind hier in der Unterhaltungspflicht.
Nach Nestern absuchen
In der Zeit vom 15. März bis zum 30. September dürfen aus Naturschutzgründen zwar keine Büsche oder Bäume zurückgeschnitten oder gerodet werden – das übliche Beschneiden aus sicherheitstechnischen Gründen ist in dieser Zeit jedoch erlaubt. Vor dem Schneiden soll aber die Hecke nach bebrüteten Nestern abgesucht und ein Schneiden gegebenenfalls verschoben werden. Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz beinhaltet zudem die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der öffentlichen Straßen.
Auf angrenzende Gehwege achten
In Weiden kümmert sich der städtische Bauhof um die Reinigung der Fahrbahnen. Bei den Gehwegen sind die angrenzenden Eigentümer für die Sauberkeit verantwortlich (Anliegerverpflichtung). Daher bittet die Stadt Weiden die jeweiligen Grundstückseigentümer, auf die Reinigung und Sauberkeit des anliegenden Gehweges zu achten. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt. Falls kein baulich abgetrennter Gehsteig existiert, dann muss die Fläche in einem Meter Abstand von der Grundstücksgrenze reingehalten werden.
Falls hierzu noch Fragen sind, erteilt das Tiefbauamt Auskünfte zum Pflanzenrückschnitt unter der Telefonnummer 39019-35, bei Fragen zur Straßenreinigung gibt es Infos unter 39019-14.


