OTH Amberg-Weiden
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Tipps für die Motorrad-Winterpause

Oberpfalz. Der ADAC rät fürs Einwintern des Motorrads: reinigen, Tank je nach Material befüllen, Batterie prüfen, Rostschutz, Reifendruck um 0,5 bar erhöhen, entlastet abstellen und abdecken.

Tipps für die Motorrad-Winterpause

Beim korrekten Einwintern des Zweirads sollten einige Aspekte beachtet werden. Im Folgenden sind Tipps zur Pflege und technischen Wartung im Winter aufgezählt.

Zunächst sollte das Fahrzeug gründlich gereinigt und danach abgetrocknet werden. Empfohlen wird hierfür ein spezieller Waschplatz mit einer Waschwasseraufbereitung. Achtung: Selbst wenn das Bike während der Saison regelmäßig gewaschen wird, bleiben schlecht zugängliche Bereiche oft schmutzig.

Wenn das Motorrad auf einem Mittelständer abgestellt wird, sollte der Blechtank bis zum oberen Rand aufgefüllt werden, ansonsten entsprechend den Herstellervorschriften befüllt werden. Kunststofftanks müssen dagegen möglichst leer bleiben, da sonst Kraftstoffbestandteile durch die Tankwand diffundieren können.

Verkleidung, Kettenfett und Auspuff

Lackierte Flächen, Chromteile, Plastikkomponenten und die Sitzbank sollten gründlich mit auffrischenden oder konservierenden Pflegetinkturen behandelt werden – zerlegte Verkleidungsteile sind vorzugsweise von beiden Seiten zu reinigen. Auch die über die Saison angesammelten Steinchen aus dem Verkleidungsbug sind zu entfernen. Schwarze Kettenfettspuren an Motor und Schwinge lassen sich mit einem Kettenreiniger problemlos beseitigen.

Bei Auspuffreinigern ist Vorsicht geboten: Viele Mittel sind so aggressiv, dass man stets Handschuhe und Schutzbrille tragen sollte. Alternativ können auch Politurpasten verwendet werden, was allerdings meist mehr Zeit und Mühe erfordert.

Kühlmittel und Batterie

Auch der Flüssigkeitsstand und die Frostschutzkonzentration des Kühlmittels sollten vor dem Winterschlaf des Zweirads kontrolliert werden. Bei Bedarf kann die Flüssigkeit entsprechend den Herstellerangaben ersetzt werden. Sobald die Batterie des Zweirads ausgebaut ist, sollte diese frostsicher an einem trockenen und kühlen Ort gelagert werden. Bei herkömmlichen Batterien, deren Kammern nicht versiegelt sind, ist der Säurestand zu überprüfen.

VGN Nürnberg – Phase1
VGN Nürnberg – Phase1

Wenn es nötig ist, kann dieser mit destilliertem Wasser bis zur oberen Markierung aufgefüllt werden. Achtung: Wartungsfreie Batterien dürfen nicht geöffnet oder befüllt werden!

Rostschutz und Materialpflege

Bauteile wie Auspuff oder Felgen sind häufig anfällig für Rost. Abhilfe verschafft da ein Konservierungsmittel, das sparsam aufgetragen und dann mit einem Lappen verteilt werden muss. Während sich ein ölgetränktes Tuch für blanke Metallteile eignet, sind Gummiteile mit einem passenden Pflegeprodukt zu behandeln.

Auch bei der Bereifung gibt es einiges zu beachten: Der Reifendruck sollte um etwa 0,5 bar erhöht und das Motorrad beispielsweise mit Getränkekisten unterbaut werden, sodass kein Rad den Boden berührt.

Stellplatz und Abdeckung

Der ideale Stellplatz für das Motorrad sollte trocken, gut belüftet und nicht zu warm sein. Außerdem ist zusätzlich die Nutzung einer Decke oder Stoffplane zu empfehlen.

Sollte kein passender Stellplatz zur Verfügung stehen, können Betroffene auch mit ihrem Motorradhändler sprechen. Häufig bieten diese spezielle Abstellplätze für den Winter in Kombination mit Pflegeprogrammen an.

Aber auch eine Überwinterung im Freien ist möglich. Bei dieser Variante wird das Bike am besten mit einer wasser- und blickdichten Pelerine bis zum Boden abgedeckt. Gegebenenfalls kann auch eine spezielle Motorradplane genutzt werden, die sich mit einem kleinen Bügelschloss sichern lässt. Da sich Feuchtigkeit unter der Plane leicht sammeln kann, sollte an trockenen Tagen der Wetterschutz abgenommen und das Fahrzeug gut durchlüftet werden. Insbesondere bei einer solchen Überwinterung sind gründliche Rostschutzmaßnahmen von großer Bedeutung.

Saisonkennzeichen: Lagerung im privaten Bereich

Beim Überwintern eines Motorrads mit Saisonkennzeichen ist es zudem wichtig, es nicht im öffentlichen Raum zu lagern, also in einer Garage oder auf einem privaten Parkplatz, da es außerhalb der Saison nicht im Straßenverkehr bewegt oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden darf.