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OTH Amberg-Weiden
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Veterinäramt richtet bei Hirschau Sperrzone nach Amerikanischer Faulbrut ein

Hirschau. In einem Bienenstand in Urspring ist am Freitag, 11. September 2026, die Amerikanische Faulbrut bestätigt worden. Das Veterinäramt richtete eine Sperrzone von eineinhalb Kilometern ein, mehrere Ortsteile sind betroffen.

Hirschau. In einem Bienenstand in Urspring ist am Freitag, 11. September 2026, die Amerikanische Faulbrut bestätigt worden. Das Veterinäramt richtete eine Sperrzone von eineinhalb Kilometern ein, mehrere Ortsteile sind betroffen.
Symbolbild: Pixabay

Veterinäramt richtet bei Hirschau Sperrzone nach Amerikanischer Faulbrut ein

Am Freitag wurde in einem Bienenstand bei Urspring (Hirschau) der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Darauf verweist das Veterinäramt in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone von eineinhalb Kilometern eingerichtet. Von dieser Sperrzone sind folgende Gemeinden mit Ortsteilen betroffen:

Amberg Ortsteil Bernricht, Hahnbach Ortsteil Felsenkappelle und Höhengau, Freudenberg Ortsteil Immenstetten und Schwand, Hirschau Ortsteil Steiningloh, Schwärzermühle, Urspring, Urspringmühle, Krondorf und Mittelmühle.

Regelungen gemäß Bienenseuchenverordnung

Für alle Bienenhaltungen innerhalb der Sperrzone gilt gemäß Bienenseuchenverordnung ab sofort Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabena bfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Meldepflicht und Kontakt zum Veterinäramt

Imker, die eine Bienenhaltung in diesem Gebiet betreiben, haben dies umgehend beim Veterinäramt unter Angabe genauer Standortdaten und der Zahl der Völker zu melden.

Veterinäramt, Telefon: 09621 39-663, E-Mail: veterinaeramt@amberg-sulzbach.de.

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