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NEW-Landkreispreis 2026: bis 30. April Vorschläge einreichen

Neustadt/WN. Der Landkreis vergibt den NEW-Landkreispreis in diesem Jahr zum zweiten Mal. Das Preisgeld beträgt insgesamt 15.000 Euro; Vorschläge können bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.

Neustadt/WN. Der Landkreis vergibt den NEW-Landkreispreis in diesem Jahr zum zweiten Mal. Das Preisgeld beträgt insgesamt 15.000 Euro; Vorschläge können bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
Logo: Landkreis Neustadt/WN

NEW-Landkreispreis 2026: bis 30. April Vorschläge einreichen

Seit 2024 vergibt der Landkreis im zweijährigen Turnus den NEW-Landkreispreis – in diesem Jahr also zum zweiten Mal. Der Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von insgesamt maximal 15.000 Euro verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.

Verliehen werden kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt/WN leben beziehungsweise ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben.

Auszeichnungskriterien: Kultur, Umwelt, Soziales

Ausgezeichnet werden können insbesondere herausragende Leistungen im kulturellen oder künstlerischen Bereich, im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes oder des sozialen Engagements.

Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt/WN mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt/WN einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Frist und Einreichung der Vorschläge

Vorschläge können bis spätestens 30. April 2026 beim Landratsamt Neustadt/WN, Sachgebiet 10, Postfach 1.260, 92657 Neustadt/WN oder per E-Mail an landkreispreis@neustadt.de eingereicht werden.

Nach diesem Termin eingehende Vorschläge finden bei der Vergabe keine Berücksichtigung. Über die Vergabe entscheiden die Kreisrätinnen und Kreisräte nach Ablauf der Frist in einer nichtöffentlichen Sitzung.

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