Info für Schulabgänger: Kindergeld sichern
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Info für Schulabgänger: Kindergeld sichern
Weiden. Schulabgänger brauchen sich nicht arbeitslos zu melden, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach dem Ende ihrer Schulzeit eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder ein Hochschulstudium beginnen. Das gilt auch für alle, die innerhalb dieser Zeit einen Freiwilligendienst, ein soziales oder ökologisches Jahr antreten.
Hintergrund ist eine Regelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten anerkannt werden, ohne dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
Zur Sicherung von Rentenansprüchen oder von Kindergeld ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nur erforderlich, wenn der Schulabgänger keine Ausbildung in Aussicht hat und nicht bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend registriert ist. Ebenso melden sollten sich Schulabgänger, wenn sie eine Studienplatzabsage erhalten und dadurch die Zeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird, erklärt die Arbeitsagentur Weiden.
Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn aus sonstigen Gründen der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten länger als vier Monate ist. Eine Ausnahme zur dargestellten Regelung besteht dann, wenn eine Leistung der Agentur für Arbeit beantragt wird. In diesem Fall ist eine Arbeitslosmeldung erforderlich.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.


