Keine 3G-Beschränkungen mehr beim Rathaus-Besuch
Keine 3G-Beschränkungen mehr beim Rathaus-Besuch
Ab dem 28.03.2022 entfällt die 3G-Regel für die Besucherinnen und Besucher städtischer Dienststellen, soweit nicht § 3 oder § 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hierfür eine gesonderte Regelung enthält, wie beispielsweise Bibliotheken, Archive oder Musikschulen. Alle weiteren auf Grund der Corona-Pandemie festgelegten Schutzmaßnahmen, insbesondere die FFP2-Maskenpflicht und die AHA-Regel, bleiben aufrechterhalten.
Weiterhin ist eine Terminvereinbarung zur Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen zwingend erforderlich. Termine können über die Website http://www.weiden.de vereinbart werden. Alternativ steht selbstverständlich auch eine Vielzahl von Onlinediensten unter http://www.weiden.de/onlinedienste zur Verfügung.


