Kurz notiert: Amberg - Tauben füttern verboten
Amberg. Die Stadt erinnert: Tauben füttern ist im gesamten Stadtgebiet verboten. Verstöße sind ordnungswidrig und werden mit Geldbuße geahndet.

Kurz notiert: Amberg - Tauben füttern verboten
In Amberg erinnert das städtische Amt für Ordnung und Umwelt am 23. April 2026 daran, dass im gesamten Stadtgebiet das Füttern verwilderter Tauben verboten ist. Zusätzlich umfasst das Verbot jedes Auslegen von Futter, das die Tiere aufnehmen können.
Rechtsgrundlage in der Tauben-Verordnung
Die Verordnung der Stadt Amberg über die Bekämpfung verwilderter Tauben („Tauben-Verordnung“) regelt das Fütterungsverbot.
Ordnungswidrigkeit und Geldbuße
Verstöße gegen die Tauben-Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt kann solche Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße ahnden.


