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Kurz notiert: Weiden i.d.OPf. - Briefwahl: Frist 18 Uhr

Weiden. Briefwähler müssen Wahlbriefe bis Sonntag, 18 Uhr, bei der Stadt abgeben. Am besten direkt ins Neue Rathaus; im Wahllokal nicht.

Weiden. Briefwähler müssen Wahlbriefe bis Sonntag, 18 Uhr, bei der Stadt abgeben. Am besten direkt ins Neue Rathaus; im Wahllokal nicht.
Symbolbild: Pixabay

Kurz notiert: Weiden i.d.OPf. - Briefwahl: Frist 18 Uhr

In Weiden stehen am 8. März die Oberbürgermeister- und Stadtratswahl im Rahmen der Kommunalwahl 2026 an. Briefwähler senden ihre roten Wahlbriefe rechtzeitig an das Wahlamt. Die Stadtverwaltung berücksichtigt bei der Stimmenauszählung nur Wahlbriefe, die am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingehen. Später eingehende Briefe fließen nicht in die Auswertung ein.

Frist und Rückversand

Für den Rückversand steht der Postweg offen. Die Deutsche Post befördert Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei. Wegen der bayernweit stattfindenden Wahl und vieler Briefwähler empfiehlt die Stadt im Zweifel den persönlichen Einwurf in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses. Über das Wahlwochenende leert die Stadt die Briefkästen mehrmals täglich.

Keine Abgabe im Wahllokal

Am Wahlsonntag richtet die Deutsche Post für allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Sonderzustellung ein. Urnenwahllokale nehmen am Wahltag keine Wahlbriefe an. Aus rechtlichen Gründen dürfen die dortigen Wahlvorstände keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen.

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