OTH Amberg-Weiden
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Vereinspauschale 2026 in Neustadt bis zum zweiten März beantragen

Neustadt/WN. Der Landkreis erinnert Sport- und Schützenvereine an die Vereinspauschale 2026. Anträge müssen bis Montag, 2. März 2026, eingehen; spätere werden nicht berücksichtigt. Formulare stehen online beim Landratsamt bereit.

Neustadt/WN. Der Landkreis erinnert Sport- und Schützenvereine an die Vereinspauschale 2026. Anträge müssen bis Montag, 2. März 2026, eingehen; spätere werden nicht berücksichtigt. Formulare stehen online beim Landratsamt bereit.
Symbolbild: Pixabay

Vereinspauschale 2026 in Neustadt bis zum zweiten März beantragen

Der Freistaat Bayern fördert auch im Jahr 2026 Sport- und Schützenvereine im Rahmen der Vereinspauschale. Grundlage hierfür sind die neuen Sportförderrichtlinien (SportFöR), die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Anträge bis 2. März 2026 einreichen

Die Vereine können ihre Anträge bis spätestens Montag, 2. März 2026, einreichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist; später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen und Kontakt

Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landratsamtes Neustadt/WN unter www.neustadt.de/Landratsamt (Formulare A – Z → Vereine) zur Verfügung. Für Rückfragen steht die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl, telefonisch 09602/79-2130 oder per E-Mail an sportfoerderung@neustadt.de zur Verfügung.

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