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Jetzt Vorschläge für die Verleihung des Umweltpreises einreichen

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt vergibt den Umweltpreis. Gesucht werden Personen, die sich besonders für die Natur und unsere Umwelt einsetzen.  Falls ihr jemanden kennt, habt ihr jetzt die Chance euren […]

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt vergibt den Umweltpreis. Gesucht werden Personen, die sich besonders für die Natur und unsere Umwelt einsetzen.  Falls ihr jemanden kennt, habt ihr jetzt die Chance euren […]
Randale im "Augsburger Stadtforst" bei

Jetzt Vorschläge für die Verleihung des Umweltpreises einreichen

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt vergibt den Umweltpreis. Gesucht werden Personen, die sich besonders für die Natur und unsere Umwelt einsetzen.  Falls ihr jemanden kennt, habt ihr jetzt die Chance euren Vorschlag einzureichen. 

Wie bereits im Februar berichtet, vergibt der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert.

Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2016 und 2017 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausgezeichnet werden. Einem Preisträger soll innerhalb von zehn Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden.

Wer darf alles Vorschläge einreichen und wo werden diese entgegen genommen?

Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, zum Beispiel durch Fotos, Zeitungsberichte oder Ähnliches. Der Umfang des Vorschlages soll inklusive der Anlagen fünf Seiten nicht überschreiten.

Vorschläge können bis spätestens 31.05.2018 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder unter abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

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