Weiden fördert E-Autos mit gratis Parken ab April

Weiden fördert E-Autos mit gratis Parken ab April
Ab dem 1. April 2025 dürfen Fahrzeuge, die ein entsprechendes E-Kennzeichen aufweisen, im Rahmen der bayernweiten Ausnahmeregelung bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Diese Berechtigung gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen, die von der Stadt Weiden mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Nicht dazu zählen insbesondere die Parkhäuser im Stadtgebiet, der Parkplatz direkt vor und neben dem Bahnhof, der Parkplatz in der Spitalgasse direkt hinter dem Alten Eichamt und der Parkplatz am Langen Steg gegenüber der Mehrzweckhalle.
Parkscheibe erforderlich
Weiterhin ist eine gültige Parkscheibe für die Sicherstellung der Kontrolle einzulegen. Die Höchstparkzeit ist unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die nötigen Informationen zu der E-Auto-Gebührenregelung sind auch an den betreffenden Parkscheinautomaten angeschlagen.
Mehr Informationen unter www.weiden.de/stadt/willkommen/parken.


