Diese Fehler sollten sie beim Vererben vermeiden - Anwalt gibt Tipps

Diese Fehler sollten sie beim Vererben vermeiden - Anwalt gibt Tipps
Der ARV führt eine Warteliste. Organisatorin Marion Gekeler kann sich vorstellen, den Abend aufgrund des großen Interesses zu wiederholen. Im Interview mit OberpfalzECHO erklärt Anwalt Thilo Schmidt, warum eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem eigenen Tod nicht verkehrt ist.
Herr Schmidt, überrascht Sie die gute Resonanz?
Thilo Schmidt: Eigentlich nicht. Weil das ganz, ganz viele Menschen betrifft, viele aber einen Anstoß brauchen. Wenn ein Angebot da ist, wird es gerne wahrgenommen. Das Erbrecht ist ein interessantes Feld. Oft ist es so, dass die Oma die Familie zusammengehalten hat. Wenn sie dann nicht mehr da ist, brechen Konflikte auf, mit denen die Oma nie gerechnet hätte.
Lieber Herr Schmidt, Sie sprechen über das Thema “Rechtssicher vererben”. Was bedeutet “rechtssicher”? Das selbst aufgesetzte Testament im Wohnzimmerschrank genügt da wohl eher nicht?
Thilo Schmidt: Das kann genügen, wenn es klar formuliert ist und die Vermögensverhältnisse unkompliziert. Dann kann das durchaus genügen, vorausgesetzt, dieses Testament wird auch aus dem Wohnzimmerschrank herauszogen. Es kommt immer wieder vor, dass Testamente nicht zur Eröffnung gelangen, weil sie gar nicht gefunden werden oder in falsche Hände gelangen. Rechtssicher bedeutet, dass die Regelung klar ist und für Hinterbliebene praktisch umsetzbar. Das Testament sollte am besten beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Gebühren sind sehr niedrig.
Laut Deutschem Zentrum für Altersfragen hat nur ein Drittel der Deutschen ab 46 Jahren überhaupt ein Testament. Wie bewerten Sie das?
Thilo Schmidt: Das liegt daran, dass die Menschen sich mit der eigenen Endlichkeit nur ungern befassen. Dass sie Sachen, die nicht besonders eilig sind – und der eigene Tod scheint nie besonders eilig zu sein -, gerne aufschieben. Und viele gehen wohl davon aus, dass ihre Hinterbliebenen das schon ohne Streit regeln werden.
Böse Überraschungen erleben Witwer nach dem Tod des Ehepartners: Den Kindern gehört plötzlich die Hälfte des Hauses und Besitzes. Bei kinderlosen Paaren können Eltern und Geschwister des Verstorbenen miterben. Wie lässt sich dieser Konflikt vermeiden?
Thilo Schmidt: Diese Regelung folgt der gesetzlichen Erbfolge. Wenn man davon abweichen möchte oder muss, dann kann man das mit einem Testament oder einem Erbvertrag machen. Diese klassische Situation, dass zunächst der Ehepartner voll erben soll, ist der klassische Fall des Ehegatten-Testamentes, im Volksmund bekannt als “Berliner Testament”.
Dieses Testament ist relativ einfach aufzusetzen, aber gerade weil es einfach aufzusetzen ist, schleichen sich oft eben auch Fehler ein. Wichtig ist nach wie vor: Ein eigenhändiges Testament muss selbst geschrieben, unterschrieben, mit Datum und Ort versehen sein, beide Ehepartner müssen unterschreiben und den Willen bekunden. Am besten so, dass man es auch lesen kann. Testamente, die mit EDV geschrieben sind oder mit Schreibmaschine, gelten nicht.
Die Alternative sind Notar oder Rechtsanwalt?
Thilo Schmidt: Es gibt die Form des notariellen Testaments, das der Notar nach den eigenen Wünschen anfertigt. Ein Anwalt kann ein Testament vorformulieren. Der Mandant muss das aber nochmals selbst abschreiben.
Welche Fallstricke bergen Patchwork-Familien?
Thilo Schmidt: Besonderheiten in der Patchwork-Familie sind, dass Kinder ja aus unterschiedlichen Familien stammen. Das heißt, wenn man da keine testamentarische Regelung macht, hängt es letztlich vom Zufall ab, in welcher Familie irgendwann das Vermögen landet. Denn derjenige, der zuerst verstirbt, der wird beerbt, zunächst von den eigenen Kindern und dem neuen Ehepartner. Wenn aber der Großteil des Nachlasses auf den Ehepartner übergeht, dann erben bei seinem Tod nur noch dessen Kinder. Da kann es zu Verschiebungen des Vermögens kommen.
Bei Patchwork-Familien ist es oft so, dass ein Ehepartner schon älter ist und aus erster Ehe erwachsene Kinder hat. Diese Ehepartner haben im Laufe ihres Lebens oft größeres Vermögen erzielt. Wenn man nichts regelt, kann das unbeabsichtigt in der anderen Familie landen. Patchwork heißt ja nicht immer nur Friede, Freude, Eierkuchen. Oft haben Kinder aus erster Ehe mit der Frau oder Kindern aus zweiter oder gar dritter Ehe nicht viel am Hut.
Der Laie tut sich schwer, das vernünftig zu regeln. Da spielen Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtanteile hinein – da wird es schnell kompliziert. Manchmal widerspricht die gewünschte Verteilung auch den rechtlichen Erbquoten.
Ist es sinnvoll, über Schenkungen zu Lebzeiten nachzudenken?
Thilo Schmidt: Ja, das ist es, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse solide und klar sind. Über Schenkungen ist vor zwei Hintergründen nachzudenken. Das Erste ist, dass man möglicherweise Pflichtteilsansprüche beeinflussen will. Das Zweite ist – und das wird immer aktueller -, dass man den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das eigene Vermögen verhindern will, im Falle der eigenen Pflege. Angesichts der immer höheren Pflegekosten ist das ein großes Thema.
Allerdings gibt es da eine Frist von zehn Jahren. Der Sozialhilfeträger kann eine jünger zurückliegende Schenkung rückgängig machen, ohne, dass das von jemandem beeinflusst werden kann.
Wir leben in der Oberpfalz, Immobilien sind hier nicht so hoch bewertet wie etwa in Oberbayern. Werden Steuergrenzen dennoch “gefährlich”?
Thilo Schmidt: Ja, weil die Grundstückswerte in den letzten Jahren schon gestiegen sind. Wenn das Haus vom Erben mindestens 10 Jahre weiter bewohnt wird, dann ist es steuerfrei. Ansonsten liegt die Grenze beim Ehepartner bei 500.000, bei Kindern bei 400.000 Euro. Wenn ein entfernt Verwandter oder ein Nicht-Verwandter erbt, dann hat er nur einen Freibeitrag von 20.000 Euro.
Viele Interessenten haben jetzt keinen Platz mehr für Ihren Vortrag bekommen. Gibt es noch eine andere Gelegenheit?
Thilo Schmidt: Im November halte ich noch einen Vortrag bei der Volksbank-Raiffeisenbank, thematisch ist er aber nicht ganz der Gleiche.

Wie Sie Ihr Erbe rechtssicher regeln, bevor es zu spät ist – jetzt kostenlos zum ARV-Infoabend anmelden
[Advertorial] Windischeschenbach. Wer sein Erbe nicht rechtzeitig regelt, überlässt oft anderen die Entscheidung – mit allen Risiken von Streit, Verzögerungen und Mehrkosten. Beim kostenlosen Infoabend des ARV Oberpfalz am 17. September um 19 Uhr zeigt Rechtsanwalt Thilo Schmidt, wie Sie mit wenigen, rechtssicheren Schritten Klarheit schaffen.



