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Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung durch Verfahrenslotsen

Nordoberpfalz. Das Jahr 2024 bringt einen neuen Rechtsanspruch für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien mit sich.

Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung durch Verfahrenslotsen

(von links) Beate Hoge (WEN), Janine Krohnke (TIR), Norbert Meister (NEW). Foto: Beate Hoge

Oftmals ist für junge Menschen mit Beeinträchtigungen nicht klar, welche Leistungen beantragt werden können. Manchmal kommen auch gleich mehrere Sozialleistungsträger in Frage und dann entstehen Fragen.

Die Lotsen geben Antworten

Soll der Antrag beim Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe, bei der Krankenkasse, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Unfallversicherung oder beim Jugendamt gestellt werden? Wie komme ich dann an die Leistung? Welche Dienste gibt es, die beispielsweise eine Schulbegleitung anbieten? Nicht selten werden die Betroffenen von einem Sozialleistungsträger zum anderen verwiesen. Unterstützung und Orientierung im Sozialleistungsdschungel bieten nun die Jugendämter mit den neuen Verfahrenslotsen an.

Die Verfahrenslotsen sollen Kinder, Jugendliche, junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung oder wenn diese von einer Behinderung bedroht sind und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten unterstützen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen wollen oder wenn solche Leistungen in Betracht kommen.

Kontaktdaten der Verfahrenslotsen

  • Kreisjugendamt Tirschenreuth: Janine Krohnke, Telefonnummer 09631 / 88-756, E-Mail an Janine.krohnke@tirschenreuth.de
  • Kreisjugendamt Neustadt/WN: Norbert Meister, Telefonnummer 09602 / 79 – 2550, E-Mail an NMeister@neustadt.de
  • Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden: Beate Hoge, Telefonnummer 0961 / 81 – 5202, E-Mail an Beate.Hoge@weiden.de

Einen echten “Freund & Helfer” zur Seite

Die Aufgaben der Verfahrenslotsen sind vielfältig und auf den individuellen Bedarf ausgerichtet. Eine Haupttätigkeit ist die Unterstützung bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Dabei begleiten und beraten die Verfahrenslotsen die Leistungsberechtigten auf Wunsch von der Antragsstellung bis zur Wahrnehmung einer Leistung. Die Verfahrenslotsen arbeiten eng mit Netzwerkpartnern zusammen, wie beispielsweie Kindertagesstätten, Schulen, Ärzte, Kliniken, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder Frühförderstelle.

Wichtige Schritte für die Inklusion

Außerdem bereiten die Verfahrenslotsen die künftige inklusive Ausrichtung des Jugendamtes mit vor. Der Bundesgesetzgeber hat geplant, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen ab dem Jahr 2028 in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jugendämter übergehen sollen. Die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion.

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